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Berlin, Bei Veit und Comp. (Nachdruck Vico Verlag Frankfurt am Main 2006) 1849. 8vo. XIII, 540 S. (Reprint Vico Verlag Frankfurt am Main 2013) Hlwd. (System des heutigen Römischen Rechts. Band VIII.) Order-no.: Sav-26 ISBN 3-936840-55-5 lieferbar / available Im achten Band seines Opus Magnum System des heutigen römischen Rechts entwickelt F. C. von Savigny (1779-1861) die moderne Lehren des sog. Kollisionsrechtes als den Grundlinien des Internationalen Privatrechtes. Savigny wird allgemein als der Begründer des modernen "Internationalen Privatrechts" angesehen, wenn auch seine Arbeit ohne die Publikationen von Story, Foelix und Rocco schwer vorstellbar ist. Savigny zeigt in seinem historischen Überblick auf, daß bereits im 13. Jahrhundert bei den Glossatoren und noch verstärkt bei den Kommentatoren im 14. Jahrhundert durch die sog. Statutentheorie die Grundüberlegungen zum Kollisionrechts angestellt worden sind. Ausgangsfrage war vor allem das Problem, ob die Städte die Geltung ihrer Statuten über die Orts- bzw. Stadtgrenze hinaus in Anspruch nehmen können. Das vielleicht Erstaunlichste ist dabei, daß Savigny durchaus die Notwendigkeit erkennt, sich von den Vorgaben des Ius Romanum zu lösen und weiterzuentwickeln. So schreibt Savigny: "Damit ist aber keinewegs gesagt, daß die Römische Auffassung derselben auch für uns maaßgebend sein müsse. Vielmehr wird sich im Fortgang der Untersuchung zeigen, daß eben hierin unser Rechtszustand die größten Abweichungen von dem Römischen darbietet. Es soll zunächst nur gegen die auf bloßen Mißverständnissen beruhenden Anwendung vermeintlicher Römischer Kunstausdrücke und Rechtsbegriffe ein sicherer Schutz gewährt werden." Aufbau des Werkes: Herrschaft der Rechtsregeln über die Rechtsverhältnisse Einleitung Erstes Kapitel: Örtliche Grenzen der Herrschaft der Rechtsregeln über die Rechtsverhältnisse Übersicht - Abstammung und Landgebiet als Gründe der Angehörigkeit der Person - Widerstreitende Territorialrechte in demselben Staate - Widerstreitende Terrirtorialrechte in verschiedenen Staaten Die Römische Lehre von origo und domicilium Origo und domicilium im heutigen Recht Übergang zu den einzelnen Rechtsverhältnissen I.Zustand der Person an sich (Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit) II.Sachenrecht: Gemeinsame Regeln - Eigentum - Jura in re III.Obligationenrecht IV.Erbrecht V.Familienrecht VI.Formen der Rechtsgeschäfte (Locus regit actum) Zweites Kapitel: Zeitliche Grenzen der Herrschaft der Rechtsregeln über die Rechtsverhältnisse Einleitung Zweierlei Rechtsregeln A.Erwerb der Rechte: Grundsatz I.Zustand der Person an sich - II. Sachenrecht - III. Obligationenrecht - IV. Erbrecht - V. Familienrecht- Ausnahmen B. Dasein der Rechte Grundsatz - Anwednungen. - Ausnahmen R echtsmäßigkeit F. C. v. Savigny (1779-1861), bedeutendster deutscher Jurist, Gründer der legendären historischen Rechtsschule, Professor für Römisches Recht in Marburg, Landshut und schließlich ab 1810 an der neugegründeten Berliner Humboldt-Universität, verhalf der deutschen Rechtswissenschaft zu internationalem Ansehen. Savigny studierte 1795-99 in Marburg, 1796/97 in Göttingen in einem Kreis lebenslang wichtiger Freunde und Gelerhrte aus Philosophie, Philologie, Theologie, Geschichte und Dichtung (Brentano). Savigny schlug die wissenschaftliche Laufbahn ein, 1801-1803/04 Extraordinarius in Marburg, danach Forschungsreisen in verschiedene Bibliotheken Europas, vor allem in Paris, 1808/09-1810 ordentlicher Professor für römsiches Recht in Landshut, bis ihn Wilhelm von Humboldt für die neugegründete Universität nach Berlin gewann. Dort wirkte er 1810/11 bis 1841/42 als gefeierter und hochverehrter Rechtslehrer und Gründer der historischen Rechtsschule. 1842 wurde er preußischer Minister für Gesetzesrevision, gab aber das Amt 1848 auf. Mit Savigny erlebte die deutsche Rechtswissenschaft ihren nationalen wie internationalen Höhepunkt, seine Werke sind Glanzstücke der deutschen Geisteswissenschaft. Neben seinem epochalen Werk D. N° de réf. du vendeur 53088AB
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