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1. & 2. Auflage. 2 Bde. Leipzig, Verlag von Johann Ambrosius Barth, 1832-1838-1844. Oktav. (Reprint, Frankfurt am Main, Vico-Verlag 2014). (I: 1832) VIII, 332 S.; (II: 1838) X, 629 S.; (III: 1844) XVI, 750 S. (Bände auch einzeln lieferbar) Halbleinenbände. ISBN: 3-936840-92-X Order-Nr.: KdR-10 ERSTAUSGABE eines der besten Pandektenlehrbücher einer Korphäe der Pandektenwissenschaft! SAVIGNY steht unangefochte an erster Stelle nicht nur in der Pandektenwissenschaft, nicht nur im 19. Jahrhundert, sondern als deutscher Rechtsgelehrter überhaupt. In der ersten Reihe hinter Savigny bildet sich ein Dreigestirn, das prägend auf die Entwicklung der Rechtswissenschaft Einfluß nehmen sollte, die an Bedeutung dem von Savigny nicht nachsteht. Rudolf von JHERING und Bernhard WINDSCHEID, beides Savigny-Schüler, gehören dazu und sicherlich auch Georg Friedrich PUCHTA, der bedeutendste Dogmatiker und Rechtstheoretiker unter den Pandektisten und Nachfolger von Savigny auf dessen Lehrstuhl in Berlin. 1798: geboren am 31. August in Cadolzburg bei Nürnberg als Sohn des Landrichters Wolfgang Heinrich Puchta 1811: Gymnasialzeit in Nürnberg unter dem Rektorat von Hegel 1816: Beginn des Rechtsstudiums in Erlangen 1820: Promotion und Habilitation in Erlangen 1821: Universitätsreise nach Jena, Göttingen (Hugo und Göschen), Heidelberg (Thibaut) und schließlich Berlin zu SAVIGNY 1823: Extraordinarius in Erlangen 1828: Annahme eines Rufes an die Universität München 1835: Ordinarius für Römisches Recht an der UNiversität Marburg 1837: Wechsel nach Leipzig 1842: Berufung nach Berlin als Nachfolger von SAVIGNY 1844: Geheimer Obertribunalsrat 1845: Mitglied des Staatsrates und der Gesetzgebungskommission 1846: gestorben am 8. Januar in Berlin Während seiner Lehrtätigkeit verfasste und edierte Puchta sein berühmtes Pandektenlehrbuch, das als die Gründungsschrift der sog. Begriffsjurisprudenz angesehen wurde. Puchta`s grosse Bedeutung für die Rechtsdogmatik beruht auf seiner begriffs-juristischen Methode. Für Puchta haben die Rechtsbegriffe eine selbständige "intellektuelle Existenz" (Wieacker), sie sind abgelöst von der empirischen Wirklichkeit des Rechtsverhältnisses, das sie betreffen: "Das System, welches dem Lehrbuch zugrunde liegt, beruht auf dem Satz, daß den eigentlichen Inhalt des Rechts der Rechte bilden, die uns gewährt, und daß daher die systematische Auffassung des Rechts auf die Erkenntniß ihres organischen Verhältnisses zu einander und zu dem Ganzen, dessen Glieder sie sind, gerichtet sein muß. Einleitung. I. Buch. Von dem Rechte II. Buch. Von den Rechten III. Buch. Rechte an der eigenen Person. IV. Buch. Recht an der Sachen V. Buch. Recht an Handlungen. VI. Buch. Recht an Personen VII. Buch. Rechte an einem Vermögen. Puchta ist nach Savigny der bedeutendste Vertreter der historischen Schule und der wichtigste Zivilrechtsdogmatiker und Rechtstheoretiker seiner Zeit. Vor allem durch Jhering beinahe verspottet, wurde er als Begründer der Begriffsjurisprudenz oftmals diffamiert. Sein Einfluß innerhalb der Pandektistik ist jedoch kaum zu überschätzen und übersteigt nach Ansicht vieler sogar die Wirkung Savignys: Durch seine "Pandekten" hat Puchta das naturrechtliche Erbe der Begriffsjurisprudenz vollends zum methodischen Prinzip der Pandektenwissenschaft gemacht. Das Lehrbuch, das früher und vielleicht noch nachhaltiger als Savignys "System" gewirkt hat, ist das deutlichste Zeugnis für die Anleihe der Historischen Schule bei der deduktiven Methode des jüngeren Vernunftrechts, wie bei Christian Wolff kaum mehr durch Empirie und Beobachtung gemildert." (Wieacker). Puchta formuliert starke Vorbehalte gegen staatliche Eingriffe in die Rechtsordnung und teilt die Ablehnung Savignys gegenüber einer umfassenden Kodifikation. Er formuliert das Recht der Wissenschaft und öffnet Rechtsprechung und Rechtswissenschaft große Räume in der Fortentwicklung des Rechts, wie sie etwa durch die Handelsrechtswissenschaft denn auch genutzt worden sind. Puchta is after Savi. N° de réf. du vendeur 52993AB
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Détails bibliographiques
Titre : Lehrbuch der Pandekten. System des gemeinen ...
Éditeur : Verlag von Johann Ambrosius Barth,, Leipzig,
Date d'édition : 1832
Reliure : Halbleinenbände.