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  • PUCHTA, Georg Friedrich (1798-1846),

    Edité par Verlag von Johann Ambrosius Barth, Leipzig, 1832

    ISBN 10 : 393684092XISBN 13 : 9783936840926

    Vendeur : Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Allemagne

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    Halbleinenband. 1. Auflage. Leipzig, Verlag von Johann Ambrosius Barth, 1832. Oktav. (Reprint, Frankfurt am Main, Vico-Verlag 2014). X, 687 S. Halbleinenband. ERSTAUSGABE eines der besten Pandektenlehrbücher einer Korphäe der Pandektenwissenschaft! SAVIGNY steht unangefochte an erster Stelle nicht nur in der Pandektenwissenschaft, nicht nur im 19. Jahrhundert, sondern als deutscher Rechtsgelehrter überhaupt. In der ersten Reihe hinter Savigny bildet sich ein Dreigestirn, das prägend auf die Entwicklung der Rechtswissenschaft Einfluß nehmen sollte, die an Bedeutung dem von Savigny nicht nachsteht. Rudolf von JHERING und Bernhard WINDSCHEID, beides Savigny-Schüler, gehören dazu und sicherlich auch Georg Friedrich PUCHTA, der bedeutendste Dogmatiker und Rechtstheoretiker unter den Pandektisten und Nachfolger von Savigny auf dessen Lehrstuhl in Berlin. 1798: geboren am 31. August in Cadolzburg bei Nürnberg als Sohn des Landrichters Wolfgang Heinrich Puchta 1811: Gymnasialzeit in Nürnberg unter dem Rektorat von Hegel 1816: Beginn des Rechtsstudiums in Erlangen 1820: Promotion und Habilitation in Erlangen 1821: Universitätsreise nach Jena, Göttingen (Hugo und Göschen), Heidelberg (Thibaut) und schließlich Berlin zu SAVIGNY 1823: Extraordinarius in Erlangen 1828: Annahme eines Rufes an die Universität München 1835: Ordinarius für Römisches Recht an der UNiversität Marburg 1837: Wechsel nach Leipzig 1842: Berufung nach Berlin als Nachfolger von SAVIGNY 1844: Geheimer Obertribunalsrat 1845: Mitglied des Staatsrates und der Gesetzgebungskommission 1846: gestorben am 8. Januar in Berlin Während seiner Lehrtätigkeit verfasste und edierte Puchta sein berühmtes Pandektenlehrbuch, das als die Gründungsschrift der sog. Begriffsjurisprudenz angesehen wurde. Puchta`s grosse Bedeutung für die Rechtsdogmatik beruht auf seiner begriffs-juristischen Methode. Für Puchta haben die Rechtsbegriffe eine selbständige "intellektuelle Existenz" (Wieacker), sie sind abgelöst von der empirischen Wirklichkeit des Rechtsverhältnisses, das sie betreffen: "Das System, welches dem Lehrbuch zugrunde liegt, beruht auf dem Satz, daß den eigentlichen Inhalt des Rechts der Rechte bilden, die uns gewährt, und daß daher die systematische Auffassung des Rechts auf die Erkenntniß ihres organischen Verhältnisses zu einander und zu dem Ganzen, dessen Glieder sie sind, gerichtet sein muß. Einleitung. I. Buch. Von dem Rechte II. Buch. Von den Rechten III. Buch. Rechte an der eigenen Person. IV. Buch. Recht an der Sachen V. Buch. Recht an Handlungen. VI. Buch. Recht an Personen VII. Buch. Rechte an einem Vermögen. Puchta ist nach Savigny der bedeutendste Vertreter der historischen Schule und der wichtigste Zivilrechtsdogmatiker und Rechtstheoretiker seiner Zeit. Vor allem durch Jhering beinahe verspottet, wurde er als Begründer der Begriffsjurisprudenz oftmals diffamiert. Sein Einfluß innerhalb der Pandektistik ist jedoch kaum zu überschätzen und übersteigt nach Ansicht vieler sogar die Wirkung Savignys: Durch seine "Pandekten" hat Puchta das naturrechtliche Erbe der Begriffsjurisprudenz vollends zum methodischen Prinzip der Pandektenwissenschaft gemacht. Das Lehrbuch, das früher und vielleicht noch nachhaltiger als Savignys "System" gewirkt hat, ist das deutlichste Zeugnis für die Anleihe der Historischen Schule bei der deduktiven Methode des jüngeren Vernunftrechts, wie bei Christian Wolff kaum mehr durch Empirie und Beobachtung gemildert." (Wieacker). Puchta formuliert starke Vorbehalte gegen staatliche Eingriffe in die Rechtsordnung und teilt die Ablehnung Savignys gegenüber einer umfassenden Kodifikation. Er formuliert das Recht der Wissenschaft und öffnet Rechtsprechung und Rechtswissenschaft große Räume in der Fortentwicklung des Rechts, wie sie etwa durch die Handelsrechtswissenschaft denn auch genutzt worden sind. Puchta is after Savigny the leading representative of the Historical School and the most important civil-law dogmatist and law theoretician of his age. Occasionally almost mocked by Jhering in particular, he was often defamed as the founder of conceptual jurisprudence. His influence within Pandectistics can scarcely be overestimated however and many feel that it exceeds even that of Savigny: With his "Pandekten" Puchta has made the natural-law inheritance of conceptual jurisprudence in its entirety a methodical principle of Pandectist Science. The textbook, which had an earlier and perhaps even more lasting impact than Savigny's "System", is the clearest evidence of the debt owed to the Historical School in the deductive methods of the more recent law of reason, as cannot be mitigated through empiricism and observation as in Christian Wolff." (Wieacker). Puchta expresses strong reservations against state intervention in the legal order and shares Savigny's rejection of a comprehensive codification. He formulates the law of jurisprudence and gives judges and legal science a great deal of scope in the further development of the law, as then used by commercial jurisprudence for example. jurisprudenz dar. Deren grosse Bedeutung für die Rechtsdogmatik beruht auf seiner begriffs-juristischen Methode. Für Puchta haben die Rechtsbegriffe eine selbständige ?intellektuelle Existenz" (Wieacker), sie sind abgelöst von der empirischen Wirklichkeit des Rechtsverhältnisses, die sie betreffen: ?Die Legitimität des Rechtssatzes gründet sich jetzt ausschließlich auf seine systematische Richtigkeit, logische Wahrheit und Vernünftigkeit; die Rechtsbildung selbst ist Entwicklung aus dem Begriff." Puchta's pandectist textbook is the seminal work in conceptual jurisprudence. Its outstanding significance for legal doctrine lies in its terminological-juristic methodology. For Puchta legal terms have an independent "intellectual existence" (Wieacker), they are separate from the empirical reality of the legal relationship to which they pertain: "The legitimacy of the legal principle now rests solely on its systematic correctness, logical truth and rationality;

  • PUCHTA, Georg Friedrich (1798-1846),

    Edité par Verlag von Johann Ambrosius Barth,, Leipzig,, 1838

    ISBN 10 : 393684092XISBN 13 : 9783936840926

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    Hlwd. 1. Auflage. Leipzig, Verlag von Johann Ambrosius Barth, 1838. 8vo. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2012) VI, X, 629, XXV S. Hlwd. Bestellnr.: KdR-10-I ISBN:3-936840-76-8 Erste Auflage eines der besten Pandektenlehrbücher einer Koryphäe der Pandektenwissenschaft! Puchtas Pandektenlehrbuch erlebte zwölf Auflagen. Nach seinem Tode erschienen verschiedene Auflagen in der Bearbeitung von Rudorff. Seine Darstellung ist, wie auch das Zeugnis von Windscheid im Vorwort von dessen eigenen Pandektenlehrbuch zeigt, das maßgebende Lehrbuch der Jahrhundertmitte. Puchta`s Pandektenlehrbuch stellt die Gründungsschrift der sog. Begriffsjurisprudenz dar. Deren grosse Bedeutung für die Rechtsdogmatik beruht auf seiner begriffs-juristischen Methode. Für Puchta haben die Rechtsbegriffe eine selbständige ?intellektuelle Existenz" (Wieacker), sie sind abgelöst von der empirischen Wirklichkeit des Rechtsverhältnisses, die sie betreffen: ?Die Legitimität des Rechtssatzes gründet sich jetzt ausschließlich auf seine systematische Richtigkeit, logische Wahrheit und Vernünftigkeit; die Rechtsbildung selbst ist Entwicklung aus dem Begriff." Einleitung. I. Buch. Von dem Rechte II. Buch. Von den Rechten III. Buch. Rechte an der eigenen Person. IV. Buch. Recht an der Sachen V. Buch. Recht an Handlungen. VI. Buch. Recht an Personen VII. Buch. Rechte an einem Vermögen. Unverzichtbar ist auch die zweite Auflage, die neben erheblichen Veränderungen auch Puchtas wichtige Vorrede enthält, die in kurzen Sätzen seine Methode schildert. Schon während seiner Münchner Lehrtätigkeit veröffentlichte Puchta das System des gemeinen Rechts, das er selbst als erste Auflage (oder Vorläufer) seines Pandektenlehrbuches bezeichnet: ?Diese zweite (angesprochen ist die Ausgabe von 1844), oder wenn man will dritte Auflage meines Pandektenlehrbuchs unterscheidet sich nicht so wesentlich von der vorhergehenden (1838), als diese von dem ?System des gemeinen Civilrechts" (1832). Der Unterschied ist indessen immer so erheblich, daß auch diese Ausgabe als eine Umarbeitung hätte angekündigt werden mögen." 1798: geboren am 31. August in Cadolzburg bei Nürnberg als Sohn des Landrichters Wolfgang Heinrich Puchta 1811: Gymnasialzeit in Nürnberg unter dem Rektorat von Hegel 1816: Beginn des Rechtsstudiums in Erlangen 1820: dort auch Promotion und Habilitation 1821: Universitätsreise nach Jena, Göttingen (Hugo und Göschen), Heidelberg (Thibaut) und schließlich nach Berlin zu Savigny 1823: Extraordinarius in Erlangen 1828: Annahme eines Rufes an die Universität München 1835: Ordinarius für Römisches Recht an der Universität Marburg 1837: Wechsel nach Leipzig 1842: Berufung nach Berlin als Nachfolger von Savigny 1844: Geheimer Obertribunalsrat 1845: Mitglied des Staatsrates und der Gesetzgebungskommission 1846: gestorben am 8. Januar in Berlin.

  • PUCHTA, Georg Friedrich (1798-1846),

    Edité par Verlag von Johann Ambrosius Barth,, Leipzig,, 1844

    ISBN 10 : 393684092XISBN 13 : 9783936840926

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    Hlwd. 2. Auflage. Leipzig, Verlag von Johann Ambrosius Barth, 1844. 8vo. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2012) XVI, 750 S. Hlwd. Bestellnr.: KdR-10-II ISBN:3-936840-92-X Unverzichtbar ist auch die zweite Auflage, die neben erheblichen Veränderungen auch Puchtas wichtige Vorrede enthält, die in kurzen Sätzen seine Methode schildert. Schon während seiner Münchner Lehrtätigkeit veröffentlichte Puchta das System des gemeinen Rechts, das er selbst als erste Auflage (oder Vorläufer) seines Pandektenlehrbuches bezeichnet: Diese zweite (angesprochen ist die Ausgabe von 1844), oder wenn man will dritte Auflage meines Pandektenlehrbuchs unterscheidet sich nicht so wesentlich von der vorhergehenden (1838), als diese von dem System des gemeinen Civilrechts" (1832). Der Unterschied ist indessen immer so erheblich, daß auch diese Ausgabe als eine Umarbeitung hätte angekündigt werden mögen.".

  • PUCHTA, Georg Friedrich (1798-1846),

    Edité par Verlag von Johann Ambrosius Barth,, Leipzig,, 1832

    ISBN 10 : 393684092XISBN 13 : 9783936840926

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    Halbleinenbände. 1. & 2. Auflage. 2 Bde. Leipzig, Verlag von Johann Ambrosius Barth, 1832-1838-1844. Oktav. (Reprint, Frankfurt am Main, Vico-Verlag 2014). (I: 1832) VIII, 332 S.; (II: 1838) X, 629 S.; (III: 1844) XVI, 750 S. (Bände auch einzeln lieferbar) Halbleinenbände. ISBN: 3-936840-92-X Order-Nr.: KdR-10 ERSTAUSGABE eines der besten Pandektenlehrbücher einer Korphäe der Pandektenwissenschaft! SAVIGNY steht unangefochte an erster Stelle nicht nur in der Pandektenwissenschaft, nicht nur im 19. Jahrhundert, sondern als deutscher Rechtsgelehrter überhaupt. In der ersten Reihe hinter Savigny bildet sich ein Dreigestirn, das prägend auf die Entwicklung der Rechtswissenschaft Einfluß nehmen sollte, die an Bedeutung dem von Savigny nicht nachsteht. Rudolf von JHERING und Bernhard WINDSCHEID, beides Savigny-Schüler, gehören dazu und sicherlich auch Georg Friedrich PUCHTA, der bedeutendste Dogmatiker und Rechtstheoretiker unter den Pandektisten und Nachfolger von Savigny auf dessen Lehrstuhl in Berlin. 1798: geboren am 31. August in Cadolzburg bei Nürnberg als Sohn des Landrichters Wolfgang Heinrich Puchta 1811: Gymnasialzeit in Nürnberg unter dem Rektorat von Hegel 1816: Beginn des Rechtsstudiums in Erlangen 1820: Promotion und Habilitation in Erlangen 1821: Universitätsreise nach Jena, Göttingen (Hugo und Göschen), Heidelberg (Thibaut) und schließlich Berlin zu SAVIGNY 1823: Extraordinarius in Erlangen 1828: Annahme eines Rufes an die Universität München 1835: Ordinarius für Römisches Recht an der UNiversität Marburg 1837: Wechsel nach Leipzig 1842: Berufung nach Berlin als Nachfolger von SAVIGNY 1844: Geheimer Obertribunalsrat 1845: Mitglied des Staatsrates und der Gesetzgebungskommission 1846: gestorben am 8. Januar in Berlin Während seiner Lehrtätigkeit verfasste und edierte Puchta sein berühmtes Pandektenlehrbuch, das als die Gründungsschrift der sog. Begriffsjurisprudenz angesehen wurde. Puchta`s grosse Bedeutung für die Rechtsdogmatik beruht auf seiner begriffs-juristischen Methode. Für Puchta haben die Rechtsbegriffe eine selbständige "intellektuelle Existenz" (Wieacker), sie sind abgelöst von der empirischen Wirklichkeit des Rechtsverhältnisses, das sie betreffen: "Das System, welches dem Lehrbuch zugrunde liegt, beruht auf dem Satz, daß den eigentlichen Inhalt des Rechts der Rechte bilden, die uns gewährt, und daß daher die systematische Auffassung des Rechts auf die Erkenntniß ihres organischen Verhältnisses zu einander und zu dem Ganzen, dessen Glieder sie sind, gerichtet sein muß. Einleitung. I. Buch. Von dem Rechte II. Buch. Von den Rechten III. Buch. Rechte an der eigenen Person. IV. Buch. Recht an der Sachen V. Buch. Recht an Handlungen. VI. Buch. Recht an Personen VII. Buch. Rechte an einem Vermögen. Puchta ist nach Savigny der bedeutendste Vertreter der historischen Schule und der wichtigste Zivilrechtsdogmatiker und Rechtstheoretiker seiner Zeit. Vor allem durch Jhering beinahe verspottet, wurde er als Begründer der Begriffsjurisprudenz oftmals diffamiert. Sein Einfluß innerhalb der Pandektistik ist jedoch kaum zu überschätzen und übersteigt nach Ansicht vieler sogar die Wirkung Savignys: Durch seine "Pandekten" hat Puchta das naturrechtliche Erbe der Begriffsjurisprudenz vollends zum methodischen Prinzip der Pandektenwissenschaft gemacht. Das Lehrbuch, das früher und vielleicht noch nachhaltiger als Savignys "System" gewirkt hat, ist das deutlichste Zeugnis für die Anleihe der Historischen Schule bei der deduktiven Methode des jüngeren Vernunftrechts, wie bei Christian Wolff kaum mehr durch Empirie und Beobachtung gemildert." (Wieacker). Puchta formuliert starke Vorbehalte gegen staatliche Eingriffe in die Rechtsordnung und teilt die Ablehnung Savignys gegenüber einer umfassenden Kodifikation. Er formuliert das Recht der Wissenschaft und öffnet Rechtsprechung und Rechtswissenschaft große Räume in der Fortentwicklung des Rechts, wie sie etwa durch die Handelsrechtswissenschaft denn auch genutzt worden sind. Puchta is after Savi.