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Strassburg (Argentorati), Excudebat Theodosius Rihelius, 1575. Folio. Kalbslederband, auf 5 Bünden geheftet, roter Buchschnitt. Kollation: Titelblatt mit Druckersignet, (10), 1143, (64) S. (letztes Blatt unten restauriert, ohne Textverlust). ERSTAUSGABE des berühmten Institutionenkommentars in der Bearbeitung von Wesembeck! Coing, Handbuch II,1/533 (Söllner): Straßburg 1571, führt weitere Ausgaben auf: Straßburg, 1580, 1586, 1594, 1595, 1596, nicht aber 1575. Dann Wittenberg 1573. Kaiserliches Privileg: Januar 1570 für 10 Jahre Widmung an Churfürst August, September 1571 unterzeichnet von Ioannis Schneidewini haeredes filii. Widmung von Wesenbeck, datiert Wittenberg 1573. Johannes Schneidewin (1519 - 1568) war Schüler von Melchior Kling und später Professor der Institutionen in Wittenberg. Sein Institutionenkommentar ist das einzige von ihm hinterlassene juristische Werk und wurde erst nach seinem Tod von seinem Lehrstuhlnachfolger Matthäus Wesenbeck herausgegeben. Schneidewin, dessen gräzisierter Name Oinotomus lautet, ging mit diesem Werk weit über ein Intitutionenlehrbuch hinaus: es enthält das gesamte praktische Recht, das kanonische Recht, die Reichsabschiede, die peinliche Gerichts- ordnung Karls V. und das zu dieser Zeit geltende Sächsische Recht. Mit dem Auftreten von Schneidewin und der Edition seines in ganz Europa verbreiteten Institutionenkommentars kann der Zeitpunkt datiert werden, ab dem sich die sächsiche Rechtswissenschaft in der Epoche des Usus modernus zum führenden Rechtskreis in Deutschland entwickelt hat. Insbesondere das Zusammentreffen des römisch-rechtlichen Jus Commune mit dem partikularen sächsischen Recht förderte sehr stark die enorme Produktivität und Kreativi- tät der sächsischen Rechtswissenschaft. Das Lehrbuch von Schneidewin trat auch einen einzigartigen Erfolgszug durch ganz Europa an. Bis Ende des 18. Jahrhunderts sind mindestens 80 nachweisbare Auflagen sowohl in Deutschland wie auch in Italien erfolgt. Schneidewin ist auch ein sehr wichtiger Jurist innerhalb der protestanti- schen Rechtswissenschaft. Er wurde während seines Studiums in Wittenberg im Hause Martin Luthers aufgenommen und hat dort fast 10 Jahre lang gelebt. Insbesondere im Ehe- und Familienrecht kann deutlich lutherisches Gedanken- gut nachgewiesen werden. Im ersten Buch der Institutionen und dem Abschnitt "de nuptiis" finden wir die ersten wissenschaftlichen Erörterungen über das protestantische Eherecht. Im Jahre 1580 wurde das Werk von Schneidewinus deshalb auf den römischen Index gesetzt. Fortan erschienen in Italien bereinigte Ausgaben von Schneidewin: liber purgatus. (letztes Blatt unten restauriert, ohne Textverlust). Kollation: Titelblatt mit Druckersignet, (10), 1143, (64) S. N° de réf. du vendeur 1640AB
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