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    Accuratius et maiore fide quam antehac usquam impressi, cum duplice indice. Paris, Apud Mauricium de Porta - Apud Ioannem Roigny, 1535-1536 & 1550. Folio. (II: Budaeus) Titelblatt mit zwei gleichen Druckermarken und Holzschnittinitalen, Titlblatt, (2), CLVI, (8) gezählte Blätter; Titelblatt, (2), LIX, (2) gezählte Blätter. (I: Alexander ab Alexandro) Titelblatt mit Druckermarke mit einigen figürlichen Holzschnitt-Initalen (ergänzt), (76), 370 S.; 3 Teile in einem späteren schönem Halblederband im Stil der Zeit. Beide Grndungswerke der humanistischen Jurisprudenz in einem Band vereint! Klassische Schrift der Rückbesinnung auf die Antike Welt unter den Juristen! Die juristische Rückbesinnung auf die antike Welt als einen Ort, in dem eine "ratio scripta", eine ideale, weil ewige Rechtsordnung entstanden ist, wurde durch das Werk "Dies Geniales" eingeleitet! In der europäischen Wissenschaftsgeschichte ist es beinahe die Regel, daß einem ungeheuren Schub von Innovationen eine Rückbesinnung auf die klassische Antike vorausgeht. In der Rechtswissenschaft ist neben dem 19. Jahrhundert (Savigny und die historische Rechtsschule) vor allem das 16. Jahrhundert ein Beispiel für diese Renaissance der antiken Geisteswelt. Gerade unter den Juristen gilt dieser Maßstab. Eine Schrift nahm im Rahmen der Rückbesinnung antiker Rechtsdenkmäler eine besondere Stellung ein. Alexander d Alessandro (1461-1523), ein Neapolitanischer Rechtsgelehrter, beschäftigte sich intensiv mit dem Studium der klassischen Sprachen und Kultur der alten Griechen und Römer. Sein hochgebildetes, brillant verfasstes Buch "dies geniales" war eigentlich die Gründungsschrift der humanistischen Jurisprudenz, auch wenn sie sich nur am Rande mit dem Recht befasste. Das Werk zeigt den hohen Bildungsanspruch, den die Juristen seit dieser Zeit in Anspruch nahmen und über lange Zeit auch verwirklichten. Die "die geniales" gehörten zum Bildungsgut jedes Juristen des 16. bis 18. Jahrhunderts. Auch der große Alciat berichtet in seinen Briefen über den großen Eindruck, den das Werk, das erstmals im Jahre 1522 erschienen ist, auf ihn gemacht hat. Das Buch ist eine wahre Schatzkammer der antiken Welt, ein Klassiker der humanistischen Jurisprudenz. BUDAEUS, Gulielmus (1468-1540) Annotationes ad Pandectas. Berühmte humanistisch-juristische Gründungsschrift von der Reformuniversität in Bourges! Zu Beginn des 16. Jahrhunderts, als die scholastische Lehrmethode des Spätmittelalters immer mehr kritisiert worden ist, wurde eine dringend notwendige Reform der Rechtswissenschaft in Frankreich eingeleitet. Die daraus entstehende Methode des "mos gallicus" wurde zunächst dem "veralteten" "mos italicus" gegenübergestellt. Zentrum der Reformbewegung war die Universität Bourges, die der Initiative einer überragenden Gelehrtengestalt dieser Zeit Francois Bude zu verdanken ist. König Franz I. gründete diese Universität und besuchte sie gelegentlich, um in den Hörsälen Vorlesungen der neuen Gelehrtengeneration anzuhören. Budé gründete nicht nur die Universität, sondern gab der Rechtswissenschaft wertvolle Impulse. Ein Nichtjurist, ein Philologe, ein Gräzist, Budaeus, setzte die ersten Impulse zur Reform und versuchte sich an der Entschlüsselung schwieriger Stellen in den Digesten. Im Grunde wird mit dieser Schrift den Juristen das philologische Handwerkszeug vorgeführt, das sie wenig später auch in ihr Repertoire aufgenommen haben, um als textinterpretierende Wissenschaft zu den korrekten Ergebnissen zu kommen. Es war schließlich der Mailänder und Jurist Andreas Alciat (1492-1550), der durch die Annahme eines Rufes an die Universität Bourges, den Reformansätzen in der Rechtswissenschaft zum Durchbruch zu verhelfen. Guillaume BUDÉ (Budaeus), (1467-1540), a distinguished French polymath and humanist jurist, secretary to King Louis XII of France, and later royal librarian and founder of the College de France. He was one of the group which developed a more rational and scientific method for the study and understanding of Roman law. His main legal work, the Annotationes in XXIV libros Pandectarum (1508) had great influence on the study of Roman law, but he also contributed greatly to the study of Greek literature in France.