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Vendeur : Antiquariat Michael Eschmann, Griesheim, Allemagne
Art / Affiche / Gravure
0. Sprache: Deutschu.
Vendeur : Antiquariat Michael Eschmann, Griesheim, Allemagne
Art / Affiche / Gravure
0. Schöne, großformatige Darstellung. Am Rand etwas fleckig. Sprache: Deutschu.
Edité par Bey Treuttel und Würtz., Straßburg und Paris,, 1808
Vendeur : Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Allemagne
Edition originale
Straßburg und Paris, Bey Treuttel und Würtz. 1808. Oktav. VIII, 677 S. Zeitgenössischer Halblederband mit Lederecken. ERSTE Ausgabe der Übersetzung von Spielmann. Spielmann, Prokurator am Zivilgericht zu Straßburg und dort auch Extraordinarius für Rechtswissenschaft, stellt eine deutsche Übersetzung vor, die eine Gemeinschaftsarbeit französischer Rechtsgelehrter darstellt. Die Probleme, so schreibt Spielmann, waren nicht unerheblich, vor allem deshalb, weil die deutsche Sprache noch gar keine richtige juristische Fachsprache ausgebildet hatte. Es sind gerade einmal 5 Jahre her, dass F. C. von Savigny (1779-1861), Deutschlands größter Rechtsgelehrte, einer der ersten juristischen Monographien in deutscher Sprache vorgestellt hat. Unter diesem Gesichtspunkt versteht Spielmann seine Übersetzung auch als einen "Beytrag zur Einführung einer allgemeinen Rechtssprache in Deutschland". Wenn die Möglichkeit eines Missverständnisses doch zu groß war, so fügte Spielmann eine Annotation bei, um die Übersetzung schlüssig erscheinen zu lassen. Das Vorwort ist datiert mit Straßburg, im Dezember 1807. Sprache: deutsch Zeitgenössischer Halblederband mit Lederecken.
Edité par Bey Treuttel und Würtz., Straßburg und Paris, 1808
Vendeur : Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Allemagne
Edition originale
Straßburg und Paris, Bey Treuttel und Würtz. 1808. Oktav. VIII, 677 S. Zeitgenössischer Halblederband mit Lederecken. ERSTE Ausgabe der Übersetzung von Spielmann. Spielmann, Prokurator am Zivilgericht zu Straßburg und dort auch Extraordinarius für Rechtswissenschaft, stellt eine deutsche Übersetzung vor, die eine Gemeinschaftsarbeit französischer Rechtsgelehrter darstellt. Die Probleme, so schreibt Spielmann, waren nicht unerheblich, vor allem deshalb, weil die deutsche Sprache noch gar keine richtige juristische Fachsprache ausgebildet hatte. Es sind gerade einmal 5 Jahre her, daß F. C. von Savigny (1779-1861), Deutschlands größter Rechtsgelehrte, einer der ersten juristischen Monographien in deutscher Sprache vorgestellt hat. Unter diesem Gesichtspunkt versteht Spielmann seine Übersetzung auch als einen "Beytrag zur Einführung einer allgemeinen Rechtssprache in Deutschland". Wenn die Möglichkeit eines Mißverständnisse doch zu groß war, so fügte Spielmann eine Annotation bei, um die Übersetzung schlüssig erscheinen zu lassen. Das Vorwort ist datiert mit Straßburg, im Dezember 1807.