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  • Hardcover. Etat : Neu. Oktav. (I:) Titelblatt, (10), 432, (44) S.; (II:) Titelblatt, (6), 470 S. 2 Teile in einem Halbleinen. Order-no.: IC-58 ISBN 978-3-86303-201-2 (Reprint Vico Verlag Frankfurt am Main 2020) GUNDLING, Nicolaus Hieronymus, Gründlicher Discours uber die Institutiones D. Justiniani, wie solcher aus dessen Munde mit begieriger Feder anfänglich zu Pappier gebracht, und nun zum Druck befördert worden. Zweyte verbesserte Auflage. Franckfurt am Mayn, Druckts und verlegts Reinhard Eustachius Möller, 1733.

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    Frankfurt & Leipzig, ??? 1735. Quart. Titelblattin Rot-Schwarz-Druck, (8), 886, (68) S. Zeitgenössischer Kalbslederband mit golgeprägtem gekröntem Monogramm "FW" (vermutlich der preußische König Friedrich Wilhelm, der Erste ?) Niccolaus H. Gundling (1671-1729), Sohn eines Nürnberger Predigers, studierte zunächst Theologie in Altdorf, Jena und Leipzig. Anschließend war er längere Zeit Kandidat für das evangelische Predigeramt in Nürnberg. 1699 kam Gundling nach Halle und traf dort Christian Thomasius, der ihn überzeugte, Rechtswissenschaften zu studieren. 1703 wurde Gundling promoviert und zwei Jahre später zum Extraordinarius ernannt. 1706 wurde er zum Professor der Philosophie befördert und zwei Jahre später erhielt er den Lehrstuhl für Beredsamkeit. Im gleichen Jahr folgte sein Eintritt in die juristische Fakultät. Zunächst hielt er die Pandektenvorlesung auf der Grundlage des Pandektenkommentars von W. A. Lauterbach (1618-1678), Rechtsprofessor in Tübingen, dem wichtigsten Buch zu den Pandekten Ende des 17. Jahrhunderts. Nach 1709 nahm er das Pandektenlehrbuch von Ludovici als Leitlinie. Das Urteil über Gundling ist geprägt von Bewunderung: ?Mit einer ihrem Umfange nach staunenswerten Gelehrsamkeit verband Gundling die Kunst gewandter und ansprechender Darstellung, Witz, Erfindung und treffendes Urtheil ? glänzende Gaben, die ihn als Gelehrten und Lehrer seinen berühmten Collegen Thomasius, den beiden Stryk, Ludewig, J.H. Böhmer und Chr. Wolff ebenbürtig an die Seite stellten" (Stintzing in ADB,10). Nettelbladt nennt ihn den ?unsterblichen Ictus, Historicus und Philosophus." Vielfach jedoch werden seine Verdienste als Romanist überhaupt nicht wahrgenommen, teilweise werden seine Werke zum Ius Romanum nicht einmal in sein Werkverzeichnis aufgenommen. Gundling steht in der Tradition von Samuel Stryk (1640-1710), als dieser 1710 starb, übernahm Gundling die Pandektenvorlesung, anders als Stryk in deutscher Sprache. Nach seinem frühen Tod musste 1733 auf Befehl des preussischen Königs Johann Gottlieb Heineccius (1650-1741), der zu dieser Zeit an der Viadrina in Frankfurt an der Oder lehrte, nach Halle zurück, um dort die Pandektenvorlesung zu übernehmen. Gundling hat an der Universität mehrfach die Pandekten gelesen, stets in deutscher Sprache. 1723 begann er auf der Grundlage seiner Vorlesungen, die ?Digesta", ein Lehrbuch nach der Ordnung der Pandekten zu verfassen, das aber unvollendet blieb. Sein Ziel war es, ?durchgehends die Grund-Sätze der Vernunft, mit dem Römischen, Päpstlichen und Teutschen Rechte, in einer Vergleichung, gestellet?" Vielfach ist Gundling gebeten worden, sein Werk fortzusetzen, was er auch versprach: ?Digesta mea perpetua sollicitudine continuo?" Das wäre vermutlich geschehen, ?wenn es nicht vielmehr dem Höchsten gefallen, diesen theuren Mann der gelehrten Welt, durch einen noch allzu frühzeitigen Tod, zuentreissen." Seine Pandektenveranstaltung hat Gundling auf der Grundlage der Doctrina Pandectarum von Ludovici abgehalten, weil das Buch das ?bessere Compendium" ist, das ?fast auf allen Universitäten eingeführet worden?" Der (anonyme) Herausgeber zog für seine Publikation die nachgelassenen Manuskripte von Gundling heran und ?noch andere Exemplaria". Die meisten Vorlesungsmitschriften stammen aus den Jahren 1724 bis 1728 und 1729: ?mithin die neuesten und vermuthlich die besten". An der Universität Halle mussten die Pandekten in einem halben Jahr gelesen werden. Der ganze Stoff konnte darin nicht untergebracht werden, deshalb wurden verschiedne Zyklen mit unterschiedlichen Schwerpunktn gebildet, um die gesamten Materien zu erfassen: ?Folglich war es freilich unumgänglich nöthig, unterschiedliche MScta bey Händen zu haben". Danach hat der Herausgeber die einzelnen Materien durchgearbeitet, die ?angeführten Leges selbst nachgeschlagen". Auch die Notizen von Gundling wurden grundlegende eingebaut, um möglichst nahe an den Orginalton Gundlings heranzukommen. ?Der erste Theil dieser Pandecten müssen etwas weitläufiger und vollständiger gerathen als die andern", weil der Herausgeber eben die von Gundling edierten ersten fünf Bücher und den Anfang des sechsten Buches habe benutzen können. Die Discourse über die Pandecten folgt der justinianischen Legalordnung wie die Doctrina Pandectarum von Ludovici, unterteilt in die partes VII. Nach jedem Titel werden die §§ des Lehrbuches von Ludovici angegeben, die dieser Abschnitt behandelt. 1671: geboren am 25. Februar in Kirchsittenbach bei Nürnberg Studium der Theologie in Altdorf, Jena und Leipzig Wechsel nach Halle und Rechtsstudium bei Christian Thomasius 1703: Promotion in Halle 1705: Ernennung zum Extraordinarius 1706: ordentlicher Professor der Philosophie in Halle 1707: Professor für Beredsamkeit, danach Eintritt in die juristische Fakultät 1729: gestorben am 9. Dezember Heinrich von COCCEJI (1644-1719) ging in seiner Heimatstadt Bremen zur Schule und begann sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Leiden und wechselte 1670 nach London, wo er Sekretär der königlichen Gesellschaft der Wissenschaften war und beschäftigte sich vornehmlich mit Physik und Philosophie. Schließlich wurde er 1670 zum Doctor iuris promoviert. Über Frankreich reiste er nach Heidelberg, weil er das Reichskammergericht zu Speyer besuchen wollte. Dort gewann er die Aufmerksamkeit des Kurfürsten Karl Ludwig und dieser bot ihm den Lehrstuhl für Natur- und Välkerrecht als Nachfolger von Samuel PUFENDORF an. Später erhielt er die Professur für Lehnsrecht und wurde 1680 zum Professor für Pandekten befördert. Berufungen nach Utrecht und Frankfurt an der Oder lehnte er zwar ab, jedoch musste er 1688 Heidelberg aufgrund kriegerischer Ereignisse verlassen. Er folgte dem Ruf nach Utrecht, kehrte aber bald nach Deutschland zurück. 1680 wurde er zum Professor primarius an der Universität Frankfurt an der Oder ernannt und war somit Nahchfolger von Brunnemann und Stryk. Henricus de Cocceji war überzeugter Romanist und kämpfte zeitlebens gegen die.

  • Hardcover. Etat : Neu. Quart. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2020) (Zusammen 3.885 S.) (I:) Titelblatt, (52), 1.021, (304) S: (liber XX., tit.I.:) S.1.259 - 2.280 (l.L.). (II:) Ttlbl., (14), 48, 784, (180) S.; 114 (recte: 214), (8). Zwei Halbleinenbände. Order-no.: IC-55 ISBN 978-3-940176-13-4 lieferbar / available 490,-- Erste in deutscher Sprache vorgetragene Pandektenvorlesung, die an Stryks Standpunkt anknüpft und die antiromanistischen Ideen von Thomasius ablehnt. Niccolaus H. Gundling (1671-1729), Sohn eines Nürnberger Predigers, studierte zunächst Theologie in Altdorf, Jena und Leipzig. Anschließend war er längere Zeit Kandidat für das evangelische Predigeramt in Nürnberg. 1699 kam Gundling nach Halle und traf dort Christian Thomasius, der ihn überzeugte, Rechtswissenschaften zu studieren. 1703 wurde Gundling promoviert und zwei Jahre später zum Extraordinarius ernannt. 1706 wurde er zum Professor der Philosophie befördert und zwei Jahre später erhielt er den Lehrstuhl für Beredsamkeit. Im gleichen Jahr folgte sein Eintritt in die juristische Fakultät. Zunächst hielt er die Pandektenvorlesung auf der Grundlage des Pandektenkommentars von W. A. Lauterbach (1618-1678), Rechtsprofessor in Tübingen, dem wichtigsten Buch zu den Pandekten Ende des 17. Jahrhunderts. Nach 1709 nahm er das Pandektenlehrbuch von Ludovici als Leitlinie. Das Urteil über Gundling ist geprägt von Bewunderung: "Mit einer ihrem Umfange nach staunenswerten Gelehrsamkeit verband Gundling die Kunst gewandter und ansprechender Darstellung, Witz, Erfindung und treffendes Urtheil, glänzende Gaben, die ihn als Gelehrten und Lehrer seinen berühmten Collegen Thomasius, den beiden Stryk, Ludewig, J.H. Böhmer und Chr. Wolff ebenbürtig an die Seite stellten" (Stintzing in ADB,10). Nettelbladt nennt ihn den "unsterblichen Ictus, Historicus und Philosophus." Gundling hat an der Universität mehrfach die Pandekten gelesen, stets in deutscher Sprache. 1723 begann er auf der Grundlage seiner Vorlesungen, die "Digesta", ein Lehrbuch nach der Ordnung der Pandekten zu verfassen, das aber unvollendet blieb. Sein Ziel war es, "durchgehend die Grund-Sätze der Vernunft, mit dem Römischen, Päpstlichen und Teutschen Rechte, in einer Vergleichung, gestellet?" Vielfach ist Gundling gebeten worden, sein Werk fortzusetzen, was er auch versprach: "!Digesta mea perpetua sollicitudine continuo?" Das wäre vermutlich geschehen, "wenn es nicht vielmehr dem Höchsten gefallen, diesen theuren Mann der gelehrten Welt, durch einen noch allzu frühzeitigen Tod, zuentreissen." Seine Pandektenveranstaltung hat Gundling auf der Grundlage der Doctrina Pandectarum von Ludovici abgehalten, weil das Buch das "bessere Compendium" ist, das "fast auf allen Universitäten eingeführet worden?" Der (anonyme) Herausgeber zog für seine Publikation die nachgelassenen Manuskripte von Gundling heran und noch andere Exemplaria". Die meisten Vorlesungsmitschriften stammen aus den Jahren 1724 bis 1728 und 1729: ".mithin die neuesten und vermuthlich die besten". An der Universität Halle mussten die Pandekten in einem halben Jahr gelesen werden. Der ganze Stoff konnte darin nicht untergebracht werden, deshalb wurden verschiedne Zyklen mit unterschiedlichen Schwerpunkten gebildet, um die gesamten Materien zu erfassen: Folglich war es freilich unumgänglich nöthig, unterschiedliche MSCta bey Händen zu haben". Danach hat der Herausgeber die einzelnen Materien durchgearbeitet, die angeführten Leges selbst nachgeschlagen". Auch die Notizen von Gundling wurden grundlegende eingebaut, um möglichst nahe an den Orginalton Gundlings heranzukommen. Der erste Theil dieser Pandecten müssen etwas weitläufiger und vollständiger gerathen als die andern", weil der Herausgeber eben die von Gundling edierten ersten fünf Bücher und den Anfang des sechsten Buches habe benutzen können. Die Discourse über die Pandecten folgt der justin.Legalordnung wie die Doctrina Pandectarum von Ludovici.

  • Zeitgenössischer Pappband. Frankfurt & Leipzig, Verlegts Wolfgang Ludewig Spring, 1746. Oktav. Titelblatt, (10), 432, (44) S. Zeitgenössischer Pappband.