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  • LENEL, Otto (1849-1935),

    Edité par Verlag von Bernhard Tauchnitz,, Leipzig,, 1927

    Vendeur : Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Allemagne

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    Hlwd. Dritte verbesserte Auflage. Leipzig, Verlag von Bernhard Tauchnitz, 1927. 8vo. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2012) XXIV, 579 S. Hlwd. Order no.: Sav-174 ISBN: 978-3-940176-60-8 Mommsen: "Prudentes inter quos nomino prudentissimum Lenelium". Im klassischen Rom waren besonders die Edikte der Prätoren und der kurulischen Ädilen für die Privat- und Prozeßrechtsordnung von Bedeutung. Kaiser Hadrian ließ diese Rdikte durch den Juristen SALVIUS IULIANUS, gestorben vermutlich in hohem Alter einige Zeit vor 169 (Mommsen), neu redigieren. Nach der Bestätigung durch den Senat mussten die Magistrate das Edikt ohne eigne Zutaten in dieser Form unverändert jeweils zu ihrem Amtsantritt übernehmen. So entstand das Edictum perpetuum, das bis in das 3. nachchristliche Jahrhundert Bestand hatte. Die Tafeln, auf denen das Edictum perpetuum festgehalten wurden, sind jedoch nicht überliefert. Inhalt über dieses Edikt stammt aus der überlieferten Literatur, etwa Cicero, und den Juristen, deren Kommentare zu den Edikten einen großen Teil der Digesten Justinians füllen. Eine direkte Vollständigkeit konnte aus den Fragmenten der Digesten jedoch nicht gewonnen werden. Seit dem 16. Jahrhundert wurde nun der Versuch unternommen, das Edictuum perpetuum vollständig zu rekonstruieren. Diese über Jahrhunderte andauernde Arbeit fand ihren Abschluß und Höhepunkt in dem Werk von Otto Lenel. Die Wissenschaft verdankt seiner Rekonsturkiton des Edictum perpetuum ein für die Romanistik grundlegendes Buch, das in der Ausgabe 1927 die Form gefunden hat, das Arbeits- und Zitiergrundlage für den mit dem Ius Romanum beschäftigten Wissenschaftler wurde. "Eine Lektüre des Edikts zeigt, welch gewaltige Arbeit diese römischen Prätoren-Juristen geschaffen, wie sie das alte zivile recht der Zeit angepaßt und für die Zeit brauchbar gemacht, wie sie anderseits auf den weiten Gebieten, wo das zivile recht empfindliche Lücken ließm ihr eigenes neues Recht hinzugeschaffen haben. Das Studium des römischen Privatrechts zeigt auf Schritt und Tritt diese auch noch für unsere Rechtsentwicklung hochbedeutsame prätorische Rechtsschaffung." (Leopold Wenger) In classical Rome, the edicts of the praetors and curule aediles were of particular importance for private and procedural law. Emperor Hadrian had these edicts redrafted by the Roman jurist Salvius Julianus. From then on, the magistrates had to adopt them as a whole without any changes of their own when they took office. This resulted in the edictum perpetuum, which lasted until 3 AD. The tablets on which the edictum perpetuum was recorded have been lost. From the 16th century, scholars attempted to reconstruct this edict from the surviving literature and the Digest. Thanks to the fruits of Otto Lenel's work we now have such a reconstruction of the edictum perpetuum, which shows Roman law at the peak of its creativeness.

  • Hardcover. Etat : Neu. 2 Bde. Volumen prius (.alterum) Leipzig, ex officina Bernhardi Tauchnitz, 1889. 4to. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2012). Titelblatt, 1308 Spalten; Ttlbl., (5), 1.264 Sp. 2 Hlwd-Bde. Order-no.: Sav-175 ISBN: 3-936840-85-7 Die Zeit von Kaiser Augustus bis in die Mitte des 3. Jahrhunderts wird als klassische Jurisprudenz der Prinzipatszeit bezeichnet. In dieser Zeit erlebte das Ius Romanum jene Hochzeit, die dann wesentlich Eingang gefunden hat im Corpus iuris civilis. Das Ius Romanum, auch dessen Wissenschaft ist im wesentlichen kasuistisch, auch seine Kommentare und Systeme sind kasuistisch. Diese Kasuistik, die keinesfalls spitzfindig oder formelhaft, sondern lebendig-praktisch sich uns bietet, ist intensiv bestrebt, den Reichtum und die Mannigfaltigkeit des wirklichen Lebens zu erfassen und zu beherrschen. Der römische Jurist nannte diese Kunst die ars boni et aequi. Die Schriften dieser klassischen Juristen fanden breiten Eingang in die Digesten des Corpus iuris civilis, jedoch auseinandergerissen, verkürzt, teilweise verändert. Eine Darstellung der klassischen römische Jurisprudenz bietet die Palingenesia von Otto Lenel. Die Digesten bestehen bekanntlich großteils aus excerpierten Klassikerstellen, die in bestimmter Ordnung in den einzelnen Titeln der Bücher angeordnet sind. Alle diese Exzerpte aus Klassikerschriften sind durch Herkunftsangaben in den Inskriptionen der Fragmente gekennzeichnet. Ein mechanisches Aneinanderreihen der in den Fragmenten angezeigten Inskriptionen müsste zu den wiederhergestellten Schriften der römischen Klassiker führen. Doch auch in die Inskriptionen haben sich beim Zusammenstellen der Digesten Fehler eingeschlichen. Beim Aufsuchen des ursprünglichen Zusammenhangs muß der Inhalt des einzureihenden Fragments ausschlaggebend sein. Dies musste kritisch geprüft sein. Die Feststellung der Materienfolge ist wohl die schwierigste und anspruchsvollste Arbeit, die Otto Lenel im Gegensatz zu den Vorversuchen, etwa der Palingenesia von Karl Ferdinand Hommel (1722-1781) geleistet hat. Hinzukommt das Aufdecken Justinianischer Interpolationen. Diese philologischen Arbeiten sind nicht mehr steigerbar. Otto Lenel, der in der Pandektenwissenschaft ausgebildet wurde, ist keiner Schule zuzuordnen. In seinem Lebenswerk, die Wiederherstellung der Schriften der klassischen römiscshen Juristen, war er ein Pionier und hat dem Archetypus aller europäischen Rechtswissenschaft ein ewiges Denkmal errichtet. 1849: geboren am 13. Dezember in Mannheim als Spross einer angesehenen jüdischen Kaufmannsfamilie, sein Vater war Vorsitzender der Handelskammer 1865: Beginn des Rechtsstudiums in Heidelberg, Professor für römisches Recht war Vangerow, den er als zu theoretisch kritisierte, auch wenn seine Vorlesungen Ihm den Weg zum Ius Romanum öffneten 1867: Wechsel nach Leipzig zu C. G. v. Wächter, der ihn begeisterte, danach zum fünften Semester Rückkehr nach Heidelberg 1868: sechstes und siebentes Semester in Berlin 1870: Ausbruch des deutsch-französischen Krieges, Lenel meldet sich als Kriegsfreiwilliger 1871: Staatsprüfung und bald darauf Doktorexamen in Heidelberg, anschließend Referendarzeit 1874: Große juristische Staatsprüfung 1876: Habilitation in Leipzig, danach Privatdozent, erste Vorlesungen 1880: Ablehnung der Ernennung zum Extraordinarius durch die sächsische Regierung 1882: Annahme eines Rufes als Ordinarius nach Kiel 1883: Erscheinen des Edictum perpetuum 1884: Wechsel nach Marburg 1885: Im Wintersemester Ruf nach Straßburg, wo Brunner, Sohm und Laband lehrten 1907: Annahme eines Rufes nach Freiburg im Breisgau 1933: demütigende Verhöre der Nationalsozialisten gegen ihn und seine Familie 1935: gestorben am 7. Februar zu Freiburg im Breisgau 6. The period from Emperor Augustus to about the middle of the 3rd century is termed classic jurisprudence of the Principate Era. In this period Ius Romanum enjoyed that golden era which was largely incorporated in the Corpus iuris civilis. The Ius Romanum and also its.