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  • Halbleinen. With an introduction of Prof. Dr. Gunter WESENER, University at Graz (Austria). Strassburg (Argentorati), Excudebat Theodosius Rihelius, 1575. Quart. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2015) Titelblatt mit Druckersignet, XXIII, (10), 1.143, (64) S. Halbleinen. Order-no.: IC-7 ISBN 978-3-940176-11-0 lieferbar / available Erste Gesamtdarstellung des geltenden römischen Rechts in Deutschland! First overall presentation of valid roman law in Germany! Ende des 15. Jahrhunderts hielt das Ius Romanum Einzug in die deutschsprachigen Rechtsfakultäten. Erste einführende Lehrücher entstanden, etwa von dem großen Humanisten Sebastian Brant. Auch nach der Reformation Martin Luthers behielt das Ius Romanum seine Bedeutung im protestantischen Deutschland. Dort entstand die erste umfassende Darstellung des geltenden Rechts, eingehängt in die Systematik und gestellt auf die Grundlage des römischen Rechts. In seiner Einleitung zeichnet Gunter Wesener nicht nur Leben und Werk von Schneidewin nach, sondern entwirft auch ein Bild der Bedeutung dieses großen deutschen Juristen. Die inhaltlichen Linien des Institutionenkommentars werden ebenso skizziert wie seine Stellung bis in die moderne Literatur. Der Institutionenkommentar ist das einzig von ihm hinterlassene juristische Werk und wurde erst nach seinem Tod von seinem Lehrstuhlnachfolger Matthäus Wesenbeck (1531-1586) herausgegeben. Im Jahre 1580 wurde das Werk von Schneidewin, dessen gräzisierter Name Oinotomus lautet, auf den römischen Index prohibitorum librorum gesetzt. Fortan erschien in Italien bereinigte Ausgaben von Schneidewin: liber purgatus. At the end of the 15th century, the Ius Romanum found its way into German-speaking law faculties. The first introductory textbooks were written at this time, for example by the great humanist Sebastian Brant. Even after the reformation by Martin Luther, the Ius Romanum retained its significant position in Protestant Germany. Here arose the first comprehensive presentation of valid law, systematically intergrated and based on the Ius Romanum. In his introduction, Gunter Wesener not only traces Schneidewin`s life and work but also outlines the importance of his great German jurist. Wesener also sketches the content of the institutiones commentary and outlines its place in modern literature. His institutiones commentary is his only extant work and was published posthumously by Matthäus Wesembeck (1531-1586), his successor to the chair. As a result the work of Schneidewin, whose Greekified name is Oinotomus, was placed on the Roman index librorum prohibitorum in 1580 and thereafter appeared in Italy in bowdlerized editions: the liber purgatus. Coing, Handbuch II,1/533 (Söllner) Order-no.: IC-7 ISBN 978-3-940176-11-0 lieferbar / available.

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    Venedig, Typis Petri Savioni, prostant apud Joannem Baptistam Pasquali, 1762. Groß-Folio. Titelblatt mit Druckersignet in Rot-Schwarz-Druck, (2), 615 S. Zeitgenössischer Halblederband. Letzte Ausgabe der bereinigten (katholischen) Ausgabe für die Jurastudenten an der Venezianischen Universität zu Padua mit den Anmerkungen von Gothofredus! Coing Handbuch II,1/533: oing, Handbuch II,1/533 (Söllner) erwähnt Venetianische Ausgabe 1680 und 1720. Johannes SCHNEIDEWIN (1519-1568), Schüler von Melchior Kling, war Professor der Rechte im protestantischen Wittenberg. Der Institutionenkommentar von Johannes Schneidewin (1519-1568) war eine Gesamtdarstellung des geltenden protestantischen Rechts, der sogleich auf den römischen Index gesetzut worden war. Für die protestantischen Studenten war die Universität Padua die einzig noch verbliebene, die für protestantische Studenten ein Jurastudium erlaubte. Für diese Studenten wurde im liberalen Venedig den Schneidewin, allerdings in einer bereinigten Ausgabe (castigatus), nachgedruckt. Der venezianische Schneidewin ist ein Stück deutscher JUristenausbildung. Bereinigte katholische Ausgabe des Institutionenkommentars des protestan- tischen Juristen Johannes Schneidewin (1519 - 1569). Die liberal gesinnte Universität von Padua, Hochschule der Republik Venedig, wurde zum Ausbildungszentrum für protestantische Jurastudenten. Im Gegensatz zu den meisten anderen italienischen Universitäten verlangte Padua keinen (katholischen) Eid von den neu Immtarikulierten. Dieser Zuwachs an deutschen Studenten nutzten venezianische Verleger und druckten deutsche Lehrbücher, vor allem den Schneidewin, dem klassischen Lehrbuch des geltenden Rechts an den protestantischen Universitäten. Mit Rücksicht auf die italienische Lage und den Empfindlichkeiten Roms wurde eine üebrarbeitete (castigatus) Ausgabe vorleget. Bis auf einige Stellen im Ehe- und Familienrecht (de nuptiis) entspricht die Ausgabe der Wittenberger Vorlage.

  • Venetiis, Apud Societatem Venetam. 1603. Folio. Titelkupfer mit Gesamtansicht von Venedig in Rot-Schwarz-Druck, (58), 608 S. Zeitgenössischer Halbpergamentband mit Pergamentecken und Buntpapierüberzug. ERSTAUSGABE der bereinigten (katholischen) Ausgabe für die Jurastudenten an der Venezianischen Universität zu Padua! Coing Handbuch II,1/533: oing, Handbuch II,1/533 (Söllner) erwähnt Venetianische Ausgabe 1680 und 1720. Johannes SCHNEIDEWIN (1519-1568), Schüler von Melchior Kling, war Professor der Rechte im protestantischen Wittenberg. Der Institutionenkommentar von Johannes Schneidewin (1519-1568) war eine Gesamtdarstellung des geltenden protestantischen Rechts, der sogleich auf den römischen Index gesetzut worden war. Für die protestantischen Studenten war die Universität Padua die einzig noch verbliebene, die für protestantische Studenten ein Jurastudium erlaubte. Für diese Studenten wurde im liberalen Venedig den Schneidewin, allerdings in einer bereinigten Ausgabe (castigatus), nachgedruckt. Der venezianische Schneidewin ist ein Stück deutscher JUristenausbildung. Bereinigte katholische Ausgabe des Institutionenkommentars des protestan- tischen Juristen Johannes Schneidewin (1519 - 1569). Die liberal gesinnte Universität von Padua, Hochschule der Republik Venedig, wurde zum Ausbildungszentrum für protestantische Jurastudenten. Im Gegensatz zu den meisten anderen italienischen Universitäten verlangte Padua keinen (katholischen) Eid von den neu Immtarikulierten. Dieser Zuwachs an deutschen Studenten nutzten venezianische Verleger und druckten deutsche Lehrbücher, vor allem den Schneidewin, dem klassischen Lehrbuch des geltenden Rechts an den protestantischen Universitäten. Mit Rücksicht auf die italienische Lage und den Empfindlichkeiten Roms wurde eine üebrarbeitete (castigatus) Ausgabe vorleget. Bis auf einige Stellen im Ehe- und Familienrecht (de nuptiis) entspricht die Ausgabe der Wittenberger Vorlage.

  • Hardcover. Etat : Gut. 1. Auflage. Strassburg (Argentorati), Excudebat Theodosius Rihelius, 1575. Folio. Kalbslederband, auf 5 Bünden geheftet, roter Buchschnitt. Kollation: Titelblatt mit Druckersignet, (10), 1143, (64) S. (letztes Blatt unten restauriert, ohne Textverlust). ERSTAUSGABE des berühmten Institutionenkommentars in der Bearbeitung von Wesembeck! Coing, Handbuch II,1/533 (Söllner): Straßburg 1571, führt weitere Ausgaben auf: Straßburg, 1580, 1586, 1594, 1595, 1596, nicht aber 1575. Dann Wittenberg 1573. Kaiserliches Privileg: Januar 1570 für 10 Jahre Widmung an Churfürst August, September 1571 unterzeichnet von Ioannis Schneidewini haeredes filii. Widmung von Wesenbeck, datiert Wittenberg 1573. Johannes Schneidewin (1519 - 1568) war Schüler von Melchior Kling und später Professor der Institutionen in Wittenberg. Sein Institutionenkommentar ist das einzige von ihm hinterlassene juristische Werk und wurde erst nach seinem Tod von seinem Lehrstuhlnachfolger Matthäus Wesenbeck herausgegeben. Schneidewin, dessen gräzisierter Name Oinotomus lautet, ging mit diesem Werk weit über ein Intitutionenlehrbuch hinaus: es enthält das gesamte praktische Recht, das kanonische Recht, die Reichsabschiede, die peinliche Gerichts- ordnung Karls V. und das zu dieser Zeit geltende Sächsische Recht. Mit dem Auftreten von Schneidewin und der Edition seines in ganz Europa verbreiteten Institutionenkommentars kann der Zeitpunkt datiert werden, ab dem sich die sächsiche Rechtswissenschaft in der Epoche des Usus modernus zum führenden Rechtskreis in Deutschland entwickelt hat. Insbesondere das Zusammentreffen des römisch-rechtlichen Jus Commune mit dem partikularen sächsischen Recht förderte sehr stark die enorme Produktivität und Kreativi- tät der sächsischen Rechtswissenschaft. Das Lehrbuch von Schneidewin trat auch einen einzigartigen Erfolgszug durch ganz Europa an. Bis Ende des 18. Jahrhunderts sind mindestens 80 nachweisbare Auflagen sowohl in Deutschland wie auch in Italien erfolgt. Schneidewin ist auch ein sehr wichtiger Jurist innerhalb der protestanti- schen Rechtswissenschaft. Er wurde während seines Studiums in Wittenberg im Hause Martin Luthers aufgenommen und hat dort fast 10 Jahre lang gelebt. Insbesondere im Ehe- und Familienrecht kann deutlich lutherisches Gedanken- gut nachgewiesen werden. Im ersten Buch der Institutionen und dem Abschnitt "de nuptiis" finden wir die ersten wissenschaftlichen Erörterungen über das protestantische Eherecht. Im Jahre 1580 wurde das Werk von Schneidewinus deshalb auf den römischen Index gesetzt. Fortan erschienen in Italien bereinigte Ausgaben von Schneidewin: liber purgatus. (letztes Blatt unten restauriert, ohne Textverlust). Kollation: Titelblatt mit Druckersignet, (10), 1143, (64) S.

  • Hardcover. Etat : Gut. 1. Auflage. Strassburg (Argentorati), Excudebat Theodosius Rihelius, 1571. Folio. Titelblatt mit Druckersignet, auf altem Papier ergänzt, XXIII, (6), 329 S.; Titelblatt mit Druckersignet, (2), 401, (40) S. mit ganzseitigem Druckersignet auf der letzten Seite. Späterer Halblederband. Erste Ausgabe einer Gesamtdarstellung des geltenden römischen Rechts in Deutschland! Ende des 15. Jahrhunderts hielt das Ius Romanum Einzug in die deutschsprachigen Rechtsfakultäten. Erste einführende Lehrücher entstanden, etwa von dem großen Humanisten Sebastian Brant. Auch nach der Reformation Martin Luthers behielt das Ius Romanum seine Bedeutung im protestantischen Deutschland. Dort entstand die erste umfassende Darstellung des geltenden Rechts, eingehängt in die Systematik und gestellt auf die Grundlage des römischen Rechts. In seiner Einleitung zeichnet Gunter Wesener nicht nur Leben und Werk von Schneidewin nach, sondern entwirft auch ein Bild der Bedeutung dieses großen deutschen Juristen. Die inhaltlichen Linien des Institutionenkommentars werden ebenso skizziert wie seine Stellung bis in die moderne Literatur. Der Institutionenkommentar ist das einzig von ihm hinterlassene juristische Werk und wurde erst nach seinem Tod von seinem Lehrstuhlnachfolger Matthäus Wesenbeck (1531-1586) herausgegeben. Im Jahre 1580 wurde das Werk von Schneidewin, dessen gräzisierter Name Oinotomus lautet, auf den römischen Index prohibitorum librorum gesetzt. Fortan erschien in Italien bereinigte Ausgaben von Schneidewin: liber purgatus. At the end of the 15th century, the Ius Romanum found its way into German-speaking law faculties. The first introductory textbooks were written at this time, for example by the great humanist Sebastian Brant. Even after the reformation by Martin Luther, the Ius Romanum retained its significant position in Protestant Germany. Here arose the first comprehensive presentation of valid law, systematically intergrated and based on the Ius Romanum. In his introduction, Gunter Wesener not only traces Schneidewin`s life and work but also outlines the importance of his great German jurist. Wesener also sketches the content of the institutiones commentary and outlines its place in modern literature. His institutiones commentary is his only extant work and was published posthumously by Matthäus Wesembeck (1531-1586), his successor to the chair. As a result the work of Schneidewin, whose Greekified name is Oinotomus, was placed on the Roman index librorum prohibitorum in 1580 and thereafter appeared in Italy in bowdlerized editions: the liber purgatus. Coing, Handbuch II,1/533 (Söllner): Straßburg 1571, führt weitere Ausgaben auf: Straßburg, 1580, 1586, 1594, 1595, 1596, nicht aber 1575.