Edité par Duncker & Humblot, 1998
ISBN 10 : 3428089057 ISBN 13 : 9783428089055
Vendeur : AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Allemagne
Taschenbuch. Etat : Neu. Neuware - In Zeiten wirtschaftlicher Rezession besteht ein Bedürfnis des Arbeitgebers, in konjunkturellen Hochphasen zugesagte vermögenswerte Leistungen wieder abzuschaffen oder zu verringern. Dabei stehen dem Arbeitgeber theoretisch mehrere individualvertragliche (Änderungsvertrag, Änderungskündigung, einseitige Leistungsbestimmung) oder kollektivrechtliche (ablösende Betriebsvereinbarungen) Änderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine für den Arbeitgeber besonders bequeme und wichtige Möglichkeit ist der einseitige Widerruf von Leistungszusagen, der bisher noch keiner zusammenhängenden Betrachtung unterzogen worden ist. Diese Lücke versucht der Autor mit der vorliegenden Dissertation zu schließen. Im ersten Teil werden der Widerruf im Zivilrecht und die allgemeinen Grundlagen zum Widerruf im Arbeitsrecht dargestellt. Den Schwerpunkt der Arbeit bilden der zweite und der dritte Teil, die das Recht zum Widerruf, insbesondere den Widerrufsvorbehalt, und den Widerruf behandeln. Zentrale Bedeutung erlangt hierbei die strikte Trennung zwischen dem Widerrufsvorbehalt als der vertraglichen Grundlage des Widerrufs einerseits und dem Widerruf als der einseitigen, zukunftsorientierten Gestaltungserklärung des Arbeitgebers zur Kürzung von Leistungen andererseits. Die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf Zulässigkeitsgrenzen, Rechtsfolgen unwirksamer Regelungen und Mitbestimmung werden ausführlich behandelt. Im abschließenden vierten Teil erfolgt die Einordnung der Rechtsfigur des Widerrufs in das Gesamtsystem der Änderung von Arbeitsbedingungen.
Edité par Duncker & Humblot, 1998
ISBN 10 : 3428089057 ISBN 13 : 9783428089055
Vendeur : moluna, Greven, Allemagne
Kartoniert / Broschiert. Etat : New. In Zeiten wirtschaftlicher Rezession besteht ein Beduerfnis des Arbeitgebers, in konjunkturellen Hochphasen zugesagte vermoegenswerte Leistungen wieder abzuschaffen oder zu verringern. Dabei stehen dem Arbeitgeber theoretisch mehrere individualvertragliche (Ae.