Dennis Dold erklart, weshalb ein Tater, der vom Versuch zurucktritt, nach 24 StGB nicht bestraft wird. Dazu greift er auf die jungsten Einsichten der analytischen Handlungstheorie zuruck. Er zeigt, dass ein Tater bereits dann, wenn er einen Versuch begeht, so behandelt werden darf, als ob er eine ablehnende Stellungnahme zur Geltung einer Verhaltensnorm abgabe, obwohl er diese Verhaltensnorm erst verletzt, wenn er die Straftat tatsachlich ausfuhrt. Diese Als-ob-Betrachtung erlaubt es, dass bereits auf einen Versuch mit Strafe reagiert wird, um zu demonstrieren, dass die Verhaltensnorm weiterhin Geltung beansprucht, wahrend die gegenteilige Stellungnahme des Taters unmassgeblich ist. Tritt der Tater indessen vom Versuch zuruck, wird seine Stellungnahme zur Geltung der Verhaltensnorm in sich widerspruchlich, sodass es seiner Bestrafung nicht mehr bedarf.
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Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und am King's College London (LL. M.); Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg und beim Exzellenzcluster der Universität Konstanz (Kulturelle Grundlagen von Integration); Referendariat beim OLG Düsseldorf; seit 2014 Rechtsanwalt in Düsseldorf und Hamburg.
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