Der Briefwechsel zwischen Eugen Huber und Max von Rumelin fallt in eine Zeit dramatischer Umbruche in Politik und Gesellschaft, aber auch im Recht und seinen Methoden. Die deutsche Kodifikation des Zivilrechts entsteht im Kaiserreich, das etwa zehn Jahre jungere Schweizer Zivilgesetzbuch aus dem Jahre 1907 hingegen in einem demokratischen Umfeld. Die Freundschaft zwischen dem Schopfer der schweizerischen Kodifikation und einem massgebenden Vertreter der so genannten Tubinger Interessenjurisprudenz beginnt 1890 wahrend der gemeinsamen Zeit in Halle und wahrt uber drei Jahrzehnte bis zum Tod Hubers im Jahre 1923. Huber involviert Rumelin von Anbeginn in den Gesetzgebungsprozess in der Schweiz, nicht nur als freundschaftlichen Ratgeber, sondern auch als Experten im Gesetzgebungsverfahren selbst. So ist der Briefwechsel uber weite Teile auch ein rechtsvergleichender. Die Fragen, die vermehrt zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts auftauchen, betreffen im Kern die Rationalitat des Rechts und seiner Wissenschaft. Im brieflichen Austausch kommen die juristischen Themen der Zeit zur Sprache, aber auch Fragen der Gestaltung universitarer Lehre, der Fortbildung des Rechts und der schopferischen Funktion der Gerichte. Daruber hinaus bekommt der Leser einen sehr personlichen Eindruck von den Anschauungen der Zeit, den privaten Verhaltnissen und den gemeinsamen Reisen, welche die Familien miteinander unternahmen.
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ist Ordentliche Professorin für Römisches Recht an der Universität Bern und an der Università degli Studi di Milano (Italien); seit 2025 Direktorin des 'Istituto di italiano giuridico' an der Universität Bern.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht an der Universität Tübingen.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Tübingen und im Nebenamt Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.
ist promovierte Sprachwissenschaftlerin mit Schwerpunkt auf Texteditionen.
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Buch. Etat : Neu. Neuware -Der Briefwechsel zwischen Eugen Huber und Max von Rümelin fällt in eine Zeit dramatischer Umbrüche in Politik und Gesellschaft, aber auch im Recht und seinen Methoden. Die deutsche Kodifikation des Zivilrechts entsteht im Kaiserreich, das etwa zehn Jahre jüngere Schweizer Zivilgesetzbuch aus dem Jahre 1907 hingegen in einem demokratischen Umfeld. Die Freundschaft zwischen dem Schöpfer der schweizerischen Kodifikation und einem maßgebenden Vertreter der so genannten Tübinger Interessenjurisprudenz beginnt 1890 während der gemeinsamen Zeit in Halle und währt über drei Jahrzehnte bis zum Tod Hubers im Jahre 1923. Huber involviert Rümelin von Anbeginn in den Gesetzgebungsprozess in der Schweiz, nicht nur als freundschaftlichen Ratgeber, sondern auch als Experten im Gesetzgebungsverfahren selbst. So ist der Briefwechsel über weite Teile auch ein rechtsvergleichender. Die Fragen, die vermehrt zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts auftauchen, betreffen im Kern die Rationalität des Rechts und seiner Wissenschaft. Im brieflichen Austausch kommen die juristischen Themen der Zeit zur Sprache, aber auch Fragen der Gestaltung universitärer Lehre, der Fortbildung des Rechts und der schöpferischen Funktion der Gerichte. Darüber hinaus bekommt der Leser einen sehr persönlichen Eindruck von den Anschauungen der Zeit, den privaten Verhältnissen und den gemeinsamen Reisen, welche die Familien miteinander unternahmen. 812 pp. Deutsch. N° de réf. du vendeur 9783161648663
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Buch. Etat : Neu. Neuware -Der Briefwechsel zwischen Eugen Huber und Max von Rümelin fällt in eine Zeit dramatischer Umbrüche in Politik und Gesellschaft, aber auch im Recht und seinen Methoden. Die deutsche Kodifikation des Zivilrechts entsteht im Kaiserreich, das etwa zehn Jahre jüngere Schweizer Zivilgesetzbuch aus dem Jahre 1907 hingegen in einem demokratischen Umfeld. Die Freundschaft zwischen dem Schöpfer der schweizerischen Kodifikation und einem maßgebenden Vertreter der so genannten Tübinger Interessenjurisprudenz beginnt 1890 während der gemeinsamen Zeit in Halle und währt über drei Jahrzehnte bis zum Tod Hubers im Jahre 1923. Huber involviert Rümelin von Anbeginn in den Gesetzgebungsprozess in der Schweiz, nicht nur als freundschaftlichen Ratgeber, sondern auch als Experten im Gesetzgebungsverfahren selbst. So ist der Briefwechsel über weite Teile auch ein rechtsvergleichender. Die Fragen, die vermehrt zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts auftauchen, betreffen im Kern die Rationalität des Rechts und seiner Wissenschaft. Im brieflichen Austausch kommen die juristischen Themen der Zeit zur Sprache, aber auch Fragen der Gestaltung universitärer Lehre, der Fortbildung des Rechts und der schöpferischen Funktion der Gerichte. Darüber hinaus bekommt der Leser einen sehr persönlichen Eindruck von den Anschauungen der Zeit, den privaten Verhältnissen und den gemeinsamen Reisen, welche die Familien miteinander unternahmen. 812 pp. Deutsch. N° de réf. du vendeur 9783161648663
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Buch. Etat : Neu. Neuware -The correspondence between Eugen Huber and Max von Rümelin takes place during a time of dramatic upheaval in politics and society, as well as in law and its methods. The German codification of civil law emerges in the German Empire, while the Swiss codification develops in a democratic context. The friendship between the creator of the Swiss Civil Code and a leading representative of the so-called Tübingen School of Jurisprudence of Interests begins in 1890 during their time together in Halle and lasts for over three decades until Huber's death in 1923. In their correspondence, the legal issues of the time are discussed, as well as questions concerning the the structure of university teaching, the development of law, and the creative role of the courts. Beyond that, the reader gains a very personal insight into the views of the time, the private circumstances, and the shared travels that the families undertook together. N° de réf. du vendeur 9783161648663
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