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Gerechter Krieg?: polylog 16 (Polylog. Zeitschrift für interkulturelles Philosophieren) - Couverture souple

Walzer, Michael; Binder, Christina; Putzer, Judith; Amaladass, Anand; Pilz, Erich; Wimmer, Franz Martin; Bernreuter, Bertold

 
9783901989148: Gerechter Krieg?: polylog 16 (Polylog. Zeitschrift für interkulturelles Philosophieren)

Synopsis

Bei kaum einem anderen Thema gewinnen die Probleme interkultureller Philosophie eine solch bedrängende Konkretheit wie bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit militärischer Gewaltausu¨bung. Obwohl in den letzen zwanzig Jahren das Völkerrecht in dramatischer Weise fortentwickelt worden ist und Fragen des Völkerrechts von sich aus bereits nach einer interkulturellen Bearbeitung verlangen, sind in den westlichen Debatten u¨ber humanitäre Interventionen und eine neue globale Friedensordnung philosophische Beiträge aus außereuropäischen Denktraditionen kaum präsent. Das Desiderat einer interkulturellen Behandlung einer völkerrechtlichen Friedensordnung, deren Testfall stets die Frage nach der Rechtfertigung militärischer Gewalt ist, wird auch mit dieser Ausgabe von polylog, dessen Schwerpunktthema von Judith Putzer, Mathias Thaler und Johann Schelkshorn betreut worden ist, nicht beseitigt werden. Die Probleme der Vorbereitung haben uns bewusst gemacht, dass wir bei diesem Thema noch am Anfang eines Diskurses stehen. Wir hoffen jedoch, dass die vorliegenden Beiträge zum Thema 'Gerechter Krieg?' weitere interkulturelle Auseinandersetzungen mit kosmopolitischen Themen anregen. Im forum werden ebenfalls zwei zentrale Themen interkultureller Philosophie behandelt. Franz-Martin Wimmer geht der Frage nach, ob sich aus den interkulturellen Begegnungen der Philosophie Maßstäbe fu¨r die kulturelle Entwicklung von Gesellschaften ergeben. Bertolt Bernreuter beleuchtet in seinem Beitrag die praktischen Erfordernisse interkulturellen Philosophierens.

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Hans Schelkshorn EINLEITUNG In der westlichen Philosophie haben kosmopolitische Ideen seit längerem Hochkonjunktur. Angesichts der Dynamik der ökonomischen Globalisierung, der ökologischen Krise und der neuen Formen des Terrors rücken Fragen einer Neuordnung der Weltgesellschaft ins Zentrum der politischen Philosophie. Die tiefgreifendsten Veränderungen sind jedoch in den letzten zwanzig Jahren ohne Zweifel im Bereich der Friedensordnung vorgenommen worden. Seit den frühen 1990er Jahren stellte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, um schwere Menschenrechtsverletzungen zu stoppen, in mehreren Fällen das staatliche Souveränitätsprinzip und das darin begründete Prinzip der Nichteinmischung in Frage. Darüber hinaus hat die NATO ohne Autorisierung durch den Sicherheitsrat 1999 im Jugoslawienkrieg in einer 'humanitären Intervention' zugunsten der Kosovo-Albaner militärisch eingegriffen. Schließlich ist der Krieg gegen den Irak von der US-Regierung, aber auch in der westlichen Öffentlichkeit immer wieder mit dem Argument der 'Demokratisierung des Vorderen Orients' verteidigt worden. In den politischen Debatten der Gegenwart ist daher das Problem des 'gerechten Krieges' wieder zu einem Brennpunkt heftiger Kontroversen geworden. Obwohl die militärischen Interventionen im Namen der Menschenrechte bzw. der Demokratie primär von westlichen Ländern durchgeführt werden und die Kriegsschauplätze mit Ausnahme des Kosovo stets außerhalb Europas liegen, kommen in den euroamerikanischen Debatten über die aktuellen Fortschreibungen des Völkerrechts philosophische Stimmen aus den betroffenen Regionen kaum zu Wort. Dies war der Ausgangspunkt für den Themenschwerpunkt dieser Ausgabe von polylog. Eine interkulturelle Aufarbeitung des Themenfeldes 'Völkerrecht – gerechter Krieg' stößt jedoch nicht nur auf das Problem eurozentrischer Verengungen, sondern auch auf sachliche Schwierigkeiten. Denn in historischer Perspektive zeigt sich, dass eine philosophische Theorie des Völkerrechts auch innerhalb der europäischen Tradition erst relativ spät, nämlich in der Zeit der kolonialen Expansion im 16. Jahrhundert, entwickelt worden ist. Die Gründungsväter der politischen Philosophie des Abendlandes, Platon und Aristoteles, entwarfen ein Polis-Ideal, jedoch keine Völkerrechtstheorie. In der hellenistischen Zeit wird zwar der ethische Partikularismus, dem sowohl Platon als auch Aristoteles noch verhaftet blieben, korrigiert, doch die stoisch-christlichen Bekenntnisse zur Einheit des Menschengeschlechts waren in ihrem sachlichen Gehalt weitgehend apolitisch ausgerichtet. So ergibt sich die paradoxe Situation, dass zwar die griechischen Stadtstaaten und das spätrömische Reich in der Praxis mit zahlreichen Völkern vertragliche Beziehungen unterhielten, jedoch weder im antiken Denken noch in der mittelalterlichen Theologie jemals eine Theorie des Völkerrechts entwickelt worden ist. Die Lücke einer Theorie über die Beziehungen zwischen selbständigen Völkern wird im abendländischen Denken über Jahrtausende hinweg durch die Idee einer 'Weltherrschaft', die orientalischen Ursprungs ist und über Alexander den Großen in die europäische Philosophie eindringt, geschlossen. Der Weltreichsgedanke des Römischen Imperiums, in dem der griechische Gegensatz zwischen Zivilisierten und Barbaren gleichsam in einem weiteren Horizont wiederkehrt, wirkt in den universalpolitischen Ideen des christlichen Mittelalters und selbst noch in den modernen Weltstaatsideen fort. Im Schatten der Weltreichsidee entwickelt sich allerdings in der europäischen Tradition seit Cicero und Augustinus eine Lehre vom gerechten Krieg, in der zumindest ein Teilbereich der intergentilen Beziehungen auch philosophisch reflektiert wird. Dies bedeutet: Das Vorhaben eines interkulturellen Vergleichs zwischen Völkerrechtsideen steht vor dem Problem, dass in der europäischen Philosophie selbst eine Theorie des Völkerrechts über Jahrtausende hinweg ein schmerzliches Defizit geblieben ist. Erst im Zuge der frühneuzeitlichen Expansion kommt es innerhalb des europäischen Denkens zu ersten Ansätzen einer philosophischen Völkerrechtstheorie. Unter dem Schock der Gewaltexzesse in der Neuen Welt rechtfertigt Francisco de Vitoria in der berühmten Relectio de Indis (1539) mit naturrechtlichen Argumenten die Herrschaftsrechte der 'Barbaren'; zugleich destruiert Vitoria sämtliche Varianten der römischen Weltreichsidee, die im 16. Jahrhundert von den Päpsten und Karl V. noch einmal zum Leben erweckt worden war. Damit waren wesentliche Voraussetzungen für eine Theorie des Völkerrechts geschaffen. Mehr noch, Vitoria bettete die Völkerrechtslehre in die Utopie einer umfassenden Kommunikation zwischen allen Völkern und Menschen ein. In diesem Kontext scheint innerhalb der europäischen Philosophie zum ersten Mal die Idee einer 'humanitären Intervention' philosophisch grundgelegt worden zu sein. Wenn in einem anderen Staat unschuldige Menschen massenhaft getötet werden, so ist es nach Vitoria die Pflicht jedes Menschen, dem Unrecht notfalls auch mit Gewalt entgegenzutreten. Weder in der stoischen noch in der christlichen Ethik scheint aus dem Bekenntnis zur Gleichheit aller Menschen jemals die Pflicht abgeleitet worden zu sein, schwerem Unrecht fernab der eigenen Lebenswelt gegebenenfalls mit militärischen Mitteln entgegenzutreten. Die Ambivalenzen von Vitorias kosmopolitischer Ausweitung des ethischen Universalismus treten bereits wenige Jahre später offen zutage. Ginés de Sepúlveda, der Gegenspieler von Las Casas, erweitert die Idee einer humanitären Intervention zum Zivilisationskrieg. Wenn die massenhafte Tötung Unschuldiger in einem Staat durch die öffentlich proklamierten Gesetze gerechtfertigt wird, läuft nach Sepúlveda eine punktuelle Rettungsaktion ins Leere. Staatlich sanktioniertes Unrecht könne nur durch eine Okkupation des gesamten Territoriums und dem Aufbau einer neuen Rechtsordnung wirksam überwunden werden. In den Kolonialdebatten des 16. Jahrhunderts sind daher bereits zentrale Theoreme der kosmopolitischen Debatten der Gegenwart, nämlich die Idee einer Weltgesellschaft, die Ethik einer humanitären Intervention und die Rechtfertigung eines Zivilisationskriege, vorgezeichnet. Alle drei Ideen sind im 16. Jahrhundert jeweils mit der traditionellen Lehre vom gerechten Krieg verbunden; insofern bildet die Doktrin vom bellum iustum einen bedeutsamen Kontext der neuzeitlichen Völkerrechtslehre. Zugleich hat jedoch das moderne Völkerrecht aufgrund der Schwierigkeiten, universalgültige Normen zu objektivieren, die Idee des gerechten Krieges hinter sich gelassen und die zwischenstaatlichen Beziehungen auf den Prinzipien der Souveränität und der Nichteinmischung ausgestaltet. Die aktuellen Fortschreibungen des Völkerrechts, die auf eine partielle Aufweichung des Interventionsverbots abzielen, stehen daher in einem sachlichen Zusammenhang mit den moralphilosophischen Begründungen des neuzeitlichen Völkerrechts bzw. eines gerechten Krieges in den Kolonialdebatten des 16. Jahrhunderts, auch wenn der Begriff 'gerechter Krieg' im Völkerrecht selbst nicht mehr vorkommt. Vor diesem Hintergrund wird die Schwierigkeit einer interkulturellen Behandlung der faktischen und theoretischen Revisionen des Völkerrechts in der jüngsten Zeit deutlich. Das moderne Völkerrecht, insbesondere die Idee einer humanitären Intervention, ist eine 'Erfindung' der neuzeitlichen Philosophie, die einerseits mit der kolonialen Expansion Europas seit dem Ende des 15. Jahrhunderts, andererseits mit der Entstehung moderner Territorialstaaten aufs engste verbunden ist. Da außereuropäische Völker einerseits Opfer von zivilisatorischer Gewalt waren und sind, und andererseits vor allem in Afrika das Modell des Territorialstaates erst nach der Dekolonisierung adoptiert worden ist, wird verständlich, dass sich in zahlreichen Kulturen kaum völkerrechtliche Reflexionen finden, die den europäischen Völkerrechtstheorien komparatistisch gegenübergestellt werden könnten. Aus diesem...

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