Bitte beachten Sie, dass dieser Titel überwiegend aus Inhalten besteht, die im Internet kostenlos erhältlich sind (z.B. aus der Wikipedia-Enzyklopädie). Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, die Bodenschätze und den Bergbau betreffen. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt das Bergrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG der konkurrierenden Gesetzgebung. Die zentrale Rechtsnorm ist das Bundesberggesetz. Zum Weinbau-Bergrecht siehe Bergrecht in Österreich.Das deutsche Bergrecht ist aus mittelalterlichem Gewohnheitsrecht entstanden. Spätestens seit dem 12. Jahrhundert beanspruchten die deutsche Könige das Bergregal auf Silber und andere Metalle, wodurch diese dem Grundherren entzogen waren. Bereits im Spätmittelalter ging das Bergregal vom Königtum an die Landesherren über. Zuerst wurde das Bergrecht nur mündlich überliefert oder von Privatpersonen schriftlich niedergelegt. Seit Anfang des 15. Jahrhunderts wurde es von den Landesherren in Form von Verordnungen (Bergordnungen) erlassen, die oft bis ins 19. Jahrhundert in Kraft blieben.
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Taschenbuch. Etat : Neu. nach der Bestellung gedruckt Neuware - Printed after ordering - Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, die Bodenschätze und den Bergbau betreffen. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt das Bergrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG der konkurrierenden Gesetzgebung. Die zentrale Rechtsnorm ist das Bundesberggesetz. Zum Weinbau-Bergrecht siehe Bergrecht in Österreich.Das deutsche Bergrecht ist aus mittelalterlichem Gewohnheitsrecht entstanden. Spätestens seit dem 12. Jahrhundert beanspruchten die deutsche Könige das Bergregal auf Silber und andere Metalle, wodurch diese dem Grundherren entzogen waren. Bereits im Spätmittelalter ging das Bergregal vom Königtum an die Landesherren über. Zuerst wurde das Bergrecht nur mündlich überliefert oder von Privatpersonen schriftlich niedergelegt. Seit Anfang des 15. Jahrhunderts wurde es von den Landesherren in Form von Verordnungen (Bergordnungen) erlassen, die oft bis ins 19. Jahrhundert in Kraft blieben. N° de réf. du vendeur 9786138549406
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Taschenbuch. Etat : Neu. This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware -Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, dieBodenschätze und den Bergbau betreffen. In der BundesrepublikDeutschland unterliegt das Bergrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG derkonkurrierenden Gesetzgebung. Die zentrale Rechtsnorm ist dasBundesberggesetz. Zum Weinbau-Bergrecht siehe Bergrecht inÖsterreich.Das deutsche Bergrecht ist aus mittelalterlichemGewohnheitsrecht entstanden. Spätestens seit dem 12. Jahrhundertbeanspruchten die deutsche Könige das Bergregal auf Silber und andereMetalle, wodurch diese dem Grundherren entzogen waren. Bereits imSpätmittelalter ging das Bergregal vom Königtum an die Landesherrenüber. Zuerst wurde das Bergrecht nur mündlich überliefert oder vonPrivatpersonen schriftlich niedergelegt. Seit Anfang des 15.Jahrhunderts wurde es von den Landesherren in Form von Verordnungen(Bergordnungen) erlassen, die oft bis ins 19. Jahrhundert in Kraftblieben.VDM Verlag, Dudweiler Landstraße 99, 66123 Saarbrücken 96 pp. Deutsch. N° de réf. du vendeur 9786138549406
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