Wir Bürgermeistere und Rath der Stadt Rostock Fügen hiemit . allen unsern Einwohnern, Schutzverwandten und Bürgern samt und sonders zu wissen: Demnach die Erfahrung mehr als zu viel lehret, daß mancher durch das Spielen in Verfall seiner Umstände gerathe, und dergleichen dem Publico nachtheiligen Dingen billig Maaß und Ziel zu setzen ist, So will E. E. Rath mit Einwilligung der Ehrl. Hundert-Männer hiemit verfügen, daß 1) alles nach den Umständen der Personen in quanto zu ermäßigende hohe Spielen schlechterdings . verbohten seyn solle . 2) so viel besonders die Hazard-Spiele betrifft . 5) das Spiel um ein geringes an Gelde zum Vergnügen und zur nötigen Leibes-Bewegung nach langen Sitzen, imgleichen zu einer erlaubten Erholung nach geschehen

Rostock -

Edité par Rostock, Rat der Stadt., 1766
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