A propos de cet article
Berlin, in der Nicolaischen Buchhandlung, 1820. 8vo. 215 S. mit 6 gefalteten Tabellen.; (I:) XL, 120 S.; (II:) IV, 140, 46 S. Drei Teile in einem Halbleinenband. (Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft, hrsg.v. Savigny-Eichhorn-Göschen. Bd. IV. H. III. S.257-475) Die "Massentheorie": Berühmte Schrift über die Auswahlkriterien der Schöpfer der Digesta Iustiniani bei der Aufnahme der Schriften aus der klassischen römischen Rechtswissenschaft! Die frühe Blütezeit der Pandektistik ist auch mit dem Namen Friedrich Bluhme (1797-1874) verknüpft, der von 1817 bis 1818 in Göttingen bei Hugo und Heise und anschließend in Berlin bei Savigny studierte. Sein großer Lehrer brachte ihn auch von dem Gedanken ab, Advokat zu werden und riet ihm die wissenschaftliche Laufbahn. Bluhme habilitierte sich in Göttingen und wurde später Ordinarius in Halle. Im Jahre 1831 folgte er einem Ruf nach Göttingen. Bald jedoch tauschte er den Lehrstuhl mit dem Richteramte am Oberappellationsgericht zu Lübeck. Nach 10jähriger Tätigkeit als Richter nahm er 1843 einen Ruf als Ordinarius nach Bonn an. Bluhme, berühmter Begründer der sog. Massentheorie, also der Frage nach der Ordnung der Fragmente in den Pandektentitel, war einer der berühmtesten Gelehren seiner Zeit, von dem gesagt worden ist, daß er seine wissenschaftliche Laufbahn begonnen hätte wie viele andere sie nicht zu beenden in der Lage sind. BLUHME, Friedrich, Grundriss des Pandektenrechts. Mit einem Quellenregister. INDEX omnium Titulorum, qui in Libris iuris civilis et canonici inveniuntur, ordine alphabetico dispositus. Cum Blumiano Pandecatrum Conspectu nunc emendatior ac locupletior editus. Erste und zweite erweiterte Ausgabe. Halle, Eduard Anton, 1829-1844. Oktav. (I:) XL, 120 S.; (II:) IV, 140, 46 S. Zwei zeitgenössische Halbleinenbände. Sehr seltener Begleitdruck zu Bluhmes Vorlesungen in Halle! Von Bluhme, der sich mit Rücksicht auf seine häufigen Italienaufenthalte auch Blume nannte, ist mit Recht gesagt worden, daß er so angefangen habe, "wie mancher wünschen sollte zu endigen".(Stintzing-Landsberg). Während einer Italienreise erhielt Bluhme auf Vermittlung von Savigny den Rus als Extraordinarius nach Halle, wo er 1825 zum ordentlichen Professor befördert wurde. Bluhme hatte Heise bereits während seines Rechtsstudiums 1817-1818 in Göttingen kennengelernt. Mit der zweiten Auflage von Heise System und der Mitarbeit von Savigny zeichnete sich ab, dass das Pandektensystem und das spätere BGB-SYstem gefunden war. Erstmals stellte Bluhme seine Vorlesungen auf das System von Heise um. Erstes Buch: Allgemeine Lehren Zweites Buch: Dingliche Rechte Drittes Buch: Forderungsrechte Viertes Buch: Angewandtes Familienrecht Fünftes Buch: Erbrecht (Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft, hrsg.v. Savigny-Eichhorn-Göschen. Bd. IV. H. III. S.257-475) Drei Teile in einem Halbleinenband.Reprint.
N° de réf. du vendeur 29100AB
Contacter le vendeur
Signaler cet article