Pöcker markus (7 résultats)
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Kritik des § 80 VwGO und dogmatische Neukonzeption. 203 S. okart., guter Zustand, Widmung d.Autors, (NP 58.-) SÖR 868.
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Taschenbuch. Etat : Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Eine Handlungsform der Verwaltung ist der belastende Verwaltungsakt. Wird gegen einen solchen Verwaltungsakt vor Gericht geklagt, so bedarf es einer Regelung, welcher Rechtszustand in dem Zeitraum zwischen der Klageerhebung und der Entscheidung des Ger…ichts gelten soll. Der Gesetzgeber hat in80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine derartige Regelung konzipiert. Danach sollen grundsätzlich alle Rechtsfolgen des Verwaltungsaktes bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt bleiben.Der Autor weist erstmals nach, daß diese Konzeption in zentralen Punkten in sich widersprüchlich ist oder gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt. Daraus leitet er ab, daß die in80 VwGO enthaltene Regelungskonzeption nicht normativ wirksam werden kann. Markus Pöcker vertritt die These, daß die Maßstäbe des Interims-Rechtszustandes stattdessen primär aus den Rechtssätzen zu gewinnen sind, die die Verwaltung zum Erlaß belastender Verwaltungsakte ermächtigen, also aus dem materiellen Recht. Diese Maßstäbe, die die Ableitung erlauben, welche Rechtsfolgen eines Verwaltungsaktes sofort vollziehbar sind und welche aufgeschoben bleiben müssen, sind in den Rechtsgüterzuordnungen des materiellen Rechts implizit enthalten. Jedoch setzt dies voraus, daß das materielle Recht hinreichend deutliche Rechtsgüterzuordnungen trifft. Dies ist jedoch vor allem bei Planungs- und Abwägungsentscheidungen von erhöhter Komplexität nicht der Fall. Außerdem können dem materiellen Recht bei Verwaltungsakten mit belastender Drittwirkung keine Aussagen über die aufschiebende Wirkung bzw. die sofortige Vollziehbarkeit entnommen werden. Für diese Fälle vertritt der Autor die These, daß die gesuchten Maßstäbe der normativen Steuerung des Verfahrens zu entnehmen sind, das zu dem Verwaltungsakt führt. Bewirkt diese normative Steuerung des Verfahrens, daß die Entscheidung als das Produkt dieses Verfahrens mit erhöhter Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist und daher mit entsprechend erhöhter Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Prüfung standhält, so darf die Entscheidung bereits vor Abschluß des Klageverfahrens umgesetzt werden.
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Taschenbuch. Etat : Neu. Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage. | Kritik des § 80 VwGO und dogmatische Neukonzeption. | Markus Pöcker | Taschenbuch | 204 S. | Deutsch | 2001 | Duncker & Humblot | EAN 9783428105557 | Verantwortliche Person für die EU: Duncker & Humblot GmbH, Carl-Heinrich-Becker-Weg…9, 12165 Berlin, info[at]duncker-humblot[dot]de | Anbieter: preigu.
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Etat : Hervorragend. Zustand: Hervorragend | Sprache: Deutsch | Produktart: Bücher | Für diesen Titel ist noch kein Beschreibungstext vorhanden.
Bürgerliches Gesetzbuch Band 4: §§ 1018-1921, GewSchG, LPartG, VersAusglG: Kommentar Bamberger, Heinz Georg; Roth, Herbert; Hau, Wolfgang; Poseck, Roman; Bergmann, Margarethe; Bettin, Ingolf; Beutler, Bengt; Scheller geb. Cziupka, Johannes; Gutdeutsch, Werner; Hahn, Dieter; Müller-Engels, Gabriele; Neumann, Ralph; Pöcker, Markus; Reinken
Bamberger, Heinz Georg; Roth, Herbert; Hau, Wolfgang; Poseck, Roman; Bergmann, Margarethe; Bettin, Ingolf; Beutler, Bengt; Scheller geb. Cziupka, Johannes; Gutdeutsch, Werner; Hahn, Dieter; Müller-Engels, Gabriele; Neumann, Ralph; Pöcker, Markus; Reinken
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Etat : gut. Bürgerliches Gesetzbuch Band 4: §§ 1018-1921, GewSchG, LPartG, VersAusglG: Kommentar In deutscher Sprache. pages.
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Taschenbuch. Etat : Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Eine Handlungsform der Verwaltung ist der belastende Verwaltungsakt. Wird gegen einen solchen Verwaltungsakt vor Gericht geklagt, so bedarf es einer Regelung, welcher Rechtszustand in dem Zeitraum zwischen der Klageerhebung und der Ents…cheidung des Gerichts gelten soll. Der Gesetzgeber hat in80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine derartige Regelung konzipiert. Danach sollen grundsätzlich alle Rechtsfolgen des Verwaltungsaktes bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt bleiben.Der Autor weist erstmals nach, daß diese Konzeption in zentralen Punkten in sich widersprüchlich ist oder gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt. Daraus leitet er ab, daß die in80 VwGO enthaltene Regelungskonzeption nicht normativ wirksam werden kann. Markus Pöcker vertritt die These, daß die Maßstäbe des Interims-Rechtszustandes stattdessen primär aus den Rechtssätzen zu gewinnen sind, die die Verwaltung zum Erlaß belastender Verwaltungsakte ermächtigen, also aus dem materiellen Recht. Diese Maßstäbe, die die Ableitung erlauben, welche Rechtsfolgen eines Verwaltungsaktes sofort vollziehbar sind und welche aufgeschoben bleiben müssen, sind in den Rechtsgüterzuordnungen des materiellen Rechts implizit enthalten. Jedoch setzt dies voraus, daß das materielle Recht hinreichend deutliche Rechtsgüterzuordnungen trifft. Dies ist jedoch vor allem bei Planungs- und Abwägungsentscheidungen von erhöhter Komplexität nicht der Fall. Außerdem können dem materiellen Recht bei Verwaltungsakten mit belastender Drittwirkung keine Aussagen über die aufschiebende Wirkung bzw. die sofortige Vollziehbarkeit entnommen werden. Für diese Fälle vertritt der Autor die These, daß die gesuchten Maßstäbe der normativen Steuerung des Verfahrens zu entnehmen sind, das zu dem Verwaltungsakt führt. Bewirkt diese normative Steuerung des Verfahrens, daß die Entscheidung als das Produkt dieses Verfahrens mit erhöhter Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist und daher mit entsprechend erhöhter Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Prüfung standhält, so darf die Entscheidung bereits vor Abschluß des Klageverfahrens umgesetzt werden. 204 pp. Deutsch.
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Taschenbuch. Etat : Neu. This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware -Für diesen Titel ist noch kein Beschreibungstext vorhanden.Duncker & Humblot GmbH, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, 12165 Berlin 204 pp. Deutsch.





